Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Mieter einer Wohnung. Der Erstwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Eigentümer waren ebenfalls berechtigt, deren Kontingent ist aber bereits ausgeschöpft.
Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft – Mieter können noch einen Zuschuss beantragen
Die Mittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer sind ausgeschöpft (Stand 6.11.2023), Mieter können noch (hochgerechnet) 1 Jahr lang einen Zuschuss beantragen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.
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