Diese Maßnahmen werden gefördert:

 
Maßnahmen zur Gebrauchswerterhöhung Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie und Wasser
  • Änderung des Wohnungszuschnitts und der Funktionsabläufe
  • Belichtung und Belüftung
  • allgemeiner Schallschutz
  • Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung
  • sanitäre Einrichtungen und Installationen
  • Erneuerung der Heizungsanlagen zur Minderung des CO2- und SO2-Ausstoßes
  • Ersatz von Einzelöfen durch Sammelheizungen
  • Einbau von Steuerungs- und Regeltechnik bei vorhandenen Sammelheizungen
  • Einbau von Wärmedämmfenstern
  • Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (oberste Geschossdecke)
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage (Einbau von Mess- und Regeltechnik, Wärmedämmung der Heizrohre)
  • Anschluss an Fernwärmeversorgung
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen
  • Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
  • Kosten für Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht wurden.

Das wird nicht gefördert

Folgende Maßnahmen fördert dieses Programm nicht:

  • Kosten für bewegliche Ausstattungsgegenstände, Einbauküchen, Ausbaumaterialien mit überdurchschnittlichem Qualitätsstandard (z. B. bei Fliesen, Armaturen, Wand- und Fußbodenbelägen, Sanitärkeramik etc.),
  • reine Schönheitsreparaturen,
  • Erweiterungsbauten,
  • bauliche Maßnahmen an Außenanlagen,
  • Einbau von elektrischen Direktheizungen,
  • Fassadenanstriche, die nur optisch wirken,
  • bauliche Maßnahmen außerhalb des Grundstücks, auf welchem sich die Wohnung befindet.

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