Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen:

  • Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens,
  • nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser,
  • nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung,
  • dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
  • Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien,
  • Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, die das Gebäude gegen das Erdreich, die Außenluft oder nicht beheizte Bereiche abgrenzen,
  • Einbau von Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Beheizung,
  • Einbau solarer Wandsysteme,
  • Wärmetauscher und Wärmepumpen zur Wärmegewinnung aus der Umgebungsluft, aus Abluft, aus Oberflächen- oder aus Grundwasser (die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung der Förderung),
  • Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Klär- und Deponiegas usw.),
  • Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere, wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird.

Ebenfalls gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Wohnumfeldmaßnahmen.

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