Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen:
- Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens,
- nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser,
- nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung,
- dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
- Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien,
- Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, die das Gebäude gegen das Erdreich, die Außenluft oder nicht beheizte Bereiche abgrenzen,
- Einbau von Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Beheizung,
- Einbau solarer Wandsysteme,
- Wärmetauscher und Wärmepumpen zur Wärmegewinnung aus der Umgebungsluft, aus Abluft, aus Oberflächen- oder aus Grundwasser (die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung der Förderung),
- Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Klär- und Deponiegas usw.),
- Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere, wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird.
Ebenfalls gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Wohnumfeldmaßnahmen.
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