Folgende entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen, die über den selbstnutzenden Erwerb einer Wohneinheit hinausgehen, sind von dieser Förderung ausgeschlossen:

  • zwischen verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund,
  • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern bzw. den Gesellschaftern nahestehenden Personen im Sinne von § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Insolvenzordnung,
  • im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen,
  • zwischen nahestehenden Personen im Sinne von § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Insolvenzordnung (unter anderem Eheleute und Lebenspartner) und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (zum Beispiel durch Treuhandgeschäfte).
 

Aktuelle Ausschlussliste beachten

Die KfW-Förderbank schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details hierzu sind in der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe zu finden: www.kfw.de/ausschlussliste.

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