Erbringt der Antragsteller Eigenleistungen, werden nur die Materialkosten gefördert, die mit der energetischen Maßnahme in Zusammenhang stehen. Hier ist erforderlich, dass der Energieeffizienz-Experte mit der Bestätigung nach Durchführung (BnD) neben der fachgerechten Durchführung auch den Einsatz bzw. die Kosten des Materials bestätigt.

 

Eigenleistungen eines Unternehmers

Werden die Eigenleistungen von einem Unternehmen vorgenommen, können die zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238 HGB) die Bauleistungen selbst erbringen (Kostenerfassung als aktivierte Eigenleistungen). Unternehmen können die förderfähigen Vorhaben durch angestellte fachlich qualifizierte Mitarbeiter, eigene Gewerke bzw. Tochterunternehmen durchführen lassen. Ebenso können Unternehmer bzw. Gesellschafter die eigenen Fachunternehmen mit der Durchführung ihrer privaten Vorhaben beauftragen. Darunter fallen auch Bauträger.

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