Dieses Programm unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

[1] Siehe BEG-Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude, Merkblatt 600 000 4854, Stand 10/2023.

1.2.1 Das wird gefördert

Das Programm fördert ausschließlich Maßnahmen zur Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden. Die Maßnahmen müssen dabei unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen (siehe hierzu Kap. Bestandsgebäude). Dabei sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, sofern in der Richtlinie[1] und deren technischen Mindestanforderungen nichts anderes geregelt ist.

 

Geförderte Wärmeerzeuger

Gefördert werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie, Wärmepumpen, Pelletheizung, Holzheizung etc.).

Nicht förderfähig sind

  • mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger) und
  • die dazugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine).

Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude[2] und deren technischen Mindestanforderungen.

[1] Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) v. 9.12.2022, im Folgenden "Richtlinie BEG WG".
[2] Richtlinie BEG WG.

1.2.1.1 Sanierung zum Effizienzhaus

Es werden energetische Sanierungen sowie der Ersterwerb von fertiggestellten Bestandsgebäuden bzw. Wohneinheiten gefördert. Voraussetzung ist, dass sie nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den energetischen Standard eines Effizienzhauses erreichen.

 

Bestandsgebäude

Bei Bestandsgebäuden handelt es sich um fertiggestellte Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.[1]

Folgende Effizienzhaus-Stufen werden gefördert:

  • Effizienzhaus Denkmal, Denkmal Erneuerbare Energien (EE) oder Denkmal Nachhaltigkeit (NH)
  • Effizienzhaus 85, 85 EE oder 85 NH
  • Effizienzhaus 70, 70 EE oder 70 NH
  • Effizienzhaus 55, 55 EE oder 55 NH
  • Effizienzhaus 40, 40 EE oder 40 NH
 

Effizienzhaus EE oder NH

Man erreicht die "Effizienzhaus EE"-Klasse, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 65 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Voraussetzung ist, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Bestandteil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut bzw. erstmals angeschlossen wird und zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden war. Auch bei einer schrittweisen Sanierung kann die EE-Klasse nur einmal erreicht werden.

Die "Effizienzhaus NH"-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" bestätigt.

Eine Kumulierung von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

Worst Performing Building

Für "Worst Performing Building" (WPB) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:

  • Effizienzhaus 70 EE WPB
  • Effizienzhaus 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB
  • Effizienzhaus 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB
 

Worst Performing Building

Von einem "Worst Performing Building" ist die Rede, wenn das Gebäude aufgrund des energetischen Sanierungsstands seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehört.

 
Praxis-Beispiel

Worst Performing Building

Ein Gebäude, das 1957 oder früher gebaut wurde und dessen Außenwandfläche nicht 75 % energetisch saniert ist, zählt zu den Worst Performing Buildings. Diese Einstufung ist unabhängig von derjenigen im Energieausweis.

Serielle Sanierung

Für die "Serielle Sanierung" (SerSan) wird für folgende Effizienzhaus-Stufen ein zusätzlicher Bonus gewährt:

  • Effizienzhaus 55 SerSan, 55 EE SerSan oder 55 NH SerSan
  • Effizienzhaus 40 SerSan, 40 EE SerSan oder 40 NH SerSan

Die Boni für "Worst Performing Building" und die Serielle Sanierung sind kumulierbar, werden jedoch auf insgesamt 20 % gedeckelt.

 

Serielle Sanierung

Eine Serielle Sanierung liegt vor, wenn die energetische Gebäudesanierung mithilfe von modular vorgefertigten Elementen durchgeführt wird. Hierbei kann es sich bspw. um Dämmelemente für Fassaden und Dächer oder Teile der Anlagentechnik handeln. Diese energetischen Elemente können im Vergleich zu herkömmlichen Baumaterialien vor Ort mit deutlich reduziertem zeitlichen Aufwand montiert werden. Das Wort "seriell" bezieht sich hier also nicht auf die Sanierung selbst, sondern auf das Herstellungsverfahren der verwendeten Materialien.

Nähere Informationen finden Sie im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" unter www.kfw.de/261. Das Infoblatt wird regel...

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