2 wesentliche Aspekte sind bei der Verteilung der Heizkosten in der Jahresabrechnung zu berücksichtigen:

  1. In der Jahresabrechnung sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben darzustellen.[1]
  2. § 4 Abs. 1 HeizkostenV ordnet die Erfassung des anteiligen Verbrauchs der Wohnungseigentümer an.

Konsequenz für die Darstellung in der Jahresabrechnung:

  1. Die tatsächlich getätigten Ausgaben für Heizenergie im Abrechnungsjahr sind in der Jahresgesamtabrechnung darzustellen.
  2. Die Kosten des tatsächlichen Verbrauchs sind in den jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen darzustellen.[2]

HeizkostenV hat stets Vorrang

§ 3 Satz 1 HeizkostenV ordnet zwingend die Geltung der Vorschriften der HeizkostenV unabhängig davon an, ob durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer abweichende Bestimmungen über die Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser getroffen worden sind. Solche Regelungen wären schlicht unwirksam. Allerdings ist ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall, also bezogen auf eine konkrete Abrechnung, von den Vorgaben der HeizkostenV abweichen, nur anfechtbar und nicht nichtig.[3] Insbesondere bei neubegründeten Wohnanlagen bedarf es vor der Erstellung der Jahreseinzelabrechnungen eines Beschlusses über die Umsetzung der HeizkostenV, soweit sich die Gemeinschaftsordnung hierzu nicht verhält. Es ist also innerhalb des von der HeizkostenV vorgegebenen Rahmens der konkrete Maßstab von mindestens 50 % bis höchstens 70 % der Umlage nach Verbrauch zu beschließen.[4]

Typische Heizkosten stellen regelmäßig die Kosten

  • des Energieträgers (u. a. Öl, Gas, Fernwärme),
  • der Wartung,
  • der Immissionsmessung,
  • ggf. der Zählermiete,
  • des Abrechnungsdienstleisters sowie
  • des Betriebsstroms

dar.

 

Betriebsstrom

In der Jahresabrechnung müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden. Wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt.[5]

Sämtliche insoweit in der jeweiligen Abrechnungsperiode tatsächlich getätigten Zahlungen sind in der Jahresgesamtabrechnung darzustellen. Da in den jeweiligen Einzelabrechnungen allerdings die Kosten des Verbrauchs darzustellen sind, lassen sich die Jahreseinzelabrechnungen nicht aus der Jahresgesamtabrechnung ableiten.

 

Muster: Kostenaufstellung Gas/Fernwärme (keine Bevorratung)

Tatsächliche Ausgaben 2022

 
Jeweils mtl. zum 1. Abschlagszahlungen Gas insgesamt (825,00 EUR x 12) 9.900,00 EUR
Jeweils mtl. zum 1. Abschlagzahlungen Betriebsstrom (10,00 EUR x 12) 120,00 EUR
20.1.2022 Schlusszahlung Gas 2020 lt. Abrechnung Versorger 950,00 EUR
20.2.2022 Abrechnungsdienstleister (Erstellung Abrechnung 2021) 450,00 EUR
25.3.2022 Immissionsmessung 250,00 EUR
20.6.2022 Wartung 350,00 EUR
     
Gesamtausgaben 2022   12.020,00 EUR

Die Gesamtausgaben i. H. v. 12.020,00 EUR sind in dieser Höhe in der Jahresgesamtabrechnung darzustellen.

Heizkostenabrechnung 2022

In der Heizkostenabrechnung des Abrechnungsdienstleisters 2022 sind folgende Verbrauchswerte (Kosten) aufgeführt:

 
Tatsächlicher Gasverbrauch (1.1. bis 31.12.2022) 10.200,00 EUR
Betriebsstrom (1.1. bis 31.12.2022) 120,00 EUR
Immissionsmessung (25.3.2022) 250,00 EUR
Wartungskosten (20.6.2022) 350,00 EUR
Abrechnungsdienstleister (Abrechnung 2022, erstellt in 2023) 480,00 EUR
   
Gesamtkosten 11.400,00 EUR

Die Gesamtkosten i. H. von 11.400,00 EUR lt. Heizkosten-Gesamtabrechnung legt der Abrechnungsdienstleister nach dem geltenden Schlüssel (z. B. 70 % Verbrauch / 30 % Fläche) in seinen Einzelabrechnungen auf die einzelnen Sondereigentumseinheiten um. Das Ergebnis der Einzelheizkostenabrechnungen wird 1:1 in die jeweilige Jahreseinzelabrechnung eingestellt.

Nach allem ergeben sich Heizkosten bezüglich der Jahresgesamtabrechnung in Höhe von 12.020,00 EUR und solche bezüglich der Einzelabrechnungen in Höhe von 11.400,00 EUR. Dieser Unterschied sollte in der Abrechnung erläutert werden, was nach altem Recht zwingend war[6] und sich zwecks ausreichender Transparenz der Abrechnung weiterhin empfiehlt.

 

Muster: Position Heizkosten in der Jahresgesamtabrechnung

A Einnahmen und Ausgaben

I. Einnahmen

(...)

II. Ausgaben

 
Straßenreinigung 1.100,00 EUR
Müllbeseitigung 4.500,00 EUR
Gebäudeversicherung 8.000,00 EUR
(...) (...)
Heizkosten 12.020,00 EUR*)[7]

*) Erläuterung: Tatsächlich in 2022 geleistete Zahlungen für Heizenergie; Umlage der Verbrauchskosten 2022 i. H. v. 11.400,00 EUR lt. Abrechnung Fa. XXX-GmbH (Anlage 1 der Jahresabrechnung) gemäß HeizkostenV in Jahreseinzelabrechnung.

 

Muster: Position Heizkosten in der Jahreseinzelabrechnung

A Einnahmen und Ausgaben

I. Einnahmen

(...)

II. Ausgaben

 
Ausgabenart

Gesamtbetrag

(EUR)
Umlageart Vert.-schlüssel

Ihr Anteil

(EUR)
Straßenreinigung 1.100,00 MEA 40/1.000 44,00
Müllbeseitigung 4.500,00 Personen 3/90 150,00
Gebäudeversicherung 8.000,00 MEA 40/1.000 320,00
(...) (...) (...) (...) (...)
Heizkosten 11.400,00 Verbrauch l...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge