Die Gründe für feuchte Kellerwände oder einen Wassereintritt sollten so schnell wie möglich von einem Sachverständigen geklärt werden. Ein Zuwarten erhöht die Sanierungskosten, da sich die Feuchtigkeit auf die Gebäudesubstanz auswirkt und diese zunehmend schädigt sowie ein Nährboden für Schimmel ist. Besonders hohe Sanierungskosten entstehen bei fehlender oder falscher Abdichtung des Gebäudes im Erdreich. Ursachen für Feuchte in Kellerräumen können u.a. sein:[1]

  • ein mangelhafter Einbau der Fugenbänder zwischen Bodenplatte und Außenwand,
  • fehlende oder defekte Abdichtung,
  • marodes Mauerwerk,
  • Verarbeitungsfehler bei der Betonierung,
  • fehlerhafte Planung und Wahl der Abdichtungsmaßnahmen,
  • falsche Einschätzung der Sickerfähigkeit des Bodens,
  • drückendes Grundwasser,
  • Tauwasserbildung wegen hoher Luftfeuchtigkeit,
  • Wasserrohrbruch etc.

So vielfältig die Ursachen sind, so vielfältig sind die im Einzelfall gebotenen Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen. Genügt bei Kondensation an den Kellerwänden u. U. einfaches Lüften oder bei einem Rohrbruch der Einsatz eines Bautrockners, kann es bei einem Wassereintritt von außen geboten sein, eine Außen- und Innenabdichtung anzubringen oder eine Dränage zu errichten, die aufstauendes Sickerwasser vom Haus ableitet.

Ist die Feuchtigkeit nicht eindeutig zu bestimmen, wie z. B. nach einem Wasserrohrbruch oder Hochwasser, sollte stets ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Zusätzlich zu Feuchteeintritten von außen oder bei Wasserschäden ist Tauwasserbildung bzw. Kondensation eine häufige Ursache von Kellerfeuchte. In den Sommermonaten ist der absolute Feuchtegehalt der Außenluft vergleichsweise hoch. Gelangt solche hochgradig feuchtebeladene Luft auf kühle Bauteiloberflächen in Kellerräumen, wird der Taupunkt unterschritten und es kommt zu Feuchteablagerungen. An schwülen Sommertagen sollten daher Fenster und Kellerräume immer geschlossen bleiben. Sofern unvermeidlich, sollte eine Lüftung allenfalls nachts vorgenommen werden.

[1] Vgl. auch Metzger, Baumängel und Bauschäden erkennen und erfolgreich reklamieren, 4. Auflage, S. 218.

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