2.2.1 Endenergie- und Primärenergiebedarf

Neben dem Wärmebedarf für Heizung sind bei der Bilanzierung von Gebäuden weiterhin Lüftungswärmeverluste, solare Gewinne durch Fensterflächen, Warmwasser, interne Wärmequellen (z. B. Kühlschrank), eventuell Kühlung sowie Verluste in der Anlagentechnik zu berücksichtigen. Diejenige Energiemenge, die ein Gebäude innerhalb eines Jahres tatsächlich benötigt, wird als Endenergiebedarf in [kWh/a] bezeichnet.

 

Begriffe

Primärenergie ist die Energie, die in den Energiequellen vorhanden und nutzbar ist (Erdgas, Kohle, Sonne, Wind etc.).

Endenergie ist die Energiemenge, die am Zähler im Haus abgelesen werden kann.

Damit Energie in Gebäuden genutzt werden kann, muss die Energie erst zu den Gebäuden gelangen. Von der Energiegewinnung bis zum Zähler im Gebäude fallen somit zusätzliche Aufwendungen an. Diese werden durch den Primärenergiebedarf in kWh/a beschrieben. Die Primärenergie bildet zusätzlich die Prozesse ab, die auch außerhalb des Gebäudes stattfinden. Diese Zusammenhänge zeigt die nachstehende Abbildung:

Endenergie und Primärenergie, Bildquelle: Informationsdienst Holz, holzbau handbuch, Reihe 3 Teil 2 Folge 2

2.2.2 Umrechnung

Die Umrechnung des Endenergiebedarfs auf den Primärenergiebedarf erfolgt mit Hilfe des Primärenergiefaktors. Beispielsweise werden für die Nutzung von 1 m3 Gas werden für Gewinnung, Umwandlung und Transporte zusätzlich etwa 10 %, somit 0,10 m3 Gas benötigt. Der Primärenergiefaktor für Gas ist deshalb mit 1,1 definiert.

Eine Sonderstellung nehmen regenerative Energien ein. Die Endenergiemenge, die im Haus genutzt werden kann, ist deutlich größer als der Energieverbrauch für Gewinnung, Aufbereitung und Transporte solcher regenerativen Energien. Der Primärenergiefaktor ist bei solchen Energieträgern deshalb kleiner als 1.

Die nachstehende Tabelle, entnommen aus dem Gebäudeenergiegesetz[1], Anlage 4, regelt die Primärenergiefaktoren:

 
Nummer Kategorie Energieträger Primärenergiefaktoren nicht erneuerbarer Anteil
1 Fossile Brennstoffe Heizöl 1,1
2 Erdgas 1,1
3 Flüssiggas 1,1
4 Steinkohle 1,1
5 Braunkohle 1,2
6 Biogene Brennstoffe Biogas 1,1
7 Bioöl 1,1
8 Holz 0,2
9 Strom netzbezogen 1,8
10 gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft) 0,0
11 Verdrängungsstrommix für KWK 2,8
12 Wärme, Kälte Erdwärme, Geothermie, Solarthermie, Umgebungswärme 0,0
13 Erdkälte, Umgebungskälte 0,0
14 Abwärme 0,0
15 Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenah nach Verfahren B gemäß DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.2.5 oder DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.3.5.1
16 Siedlungsabfälle   0,0
[1] Gebäudeenergiegesetz (GEG) v. 8.8.2020 (BGBl. I S. 1728).

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