Zur Prüfung und Dokumentation, ob die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bei Einschaltung eines Auftragsverarbeiters eingehalten sind, empfiehlt sich die Verwendung einer Checkliste. Mit dieser Checkliste kann dokumentiert werden, dass die Geeignetheit des Auftragnehmers vorab geprüft wurde und die – in der Regel von den Auftragnehmern vorbereiteten – vertraglichen Vereinbarungen die gesetzlich geforderten Vertragsbestandteile enthalten.

 

Checkliste: Prüfung und Dokumentation der Auftragsverarbeitung

 

Prüfung und Dokumentation der Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeiter: ______________________________________

Auftragsverhältnis: _______________________________________

 

I. Geeignetheit des Auftragsverarbeiters

1. Es liegt vor:

Ja

Nein

Zertifikat (Art. 42 DSGVO)
Genehmigte Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO)
     

Liegt mindestens eine der Voraussetzungen vor, weiter zu II., anderenfalls Prüfung der TOM.

2. Prüfung der TOM

   
Einhaltung vertraglich zugesichert
Aktuelle TOM des Auftraggebers in der Vereinbarung dokumentiert
     

II. Prüfung der vertraglichen Grundlage

1. Vertrag in Textform liegt vor
2. Handeln auf dokumentierte Weisung    
Vertrag enthält Festlegungen    
  zum Gegenstand der Verarbeitung
  zur Dauer
  Vereinbarung zur Hinweispflicht des Auftragsverarbeiters, wenn Weisung des Auftraggebers rechtswidrig sein sollte
  betroffene Personen
  Datenkategorien
3. Verpflichtung der Mitarbeiter auf Vertraulichkeit    
Zusicherung der Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters auf Vertraulichkeit
4. Unterstützung des Auftraggebers bei der Einhaltung der Rechte des Betroffenen    
Unterstützung durch    
  Hilfe bei Auskunftsrecht
  Berichtigung/Vervollständigung
  Löschung
5. Löschung oder Rückgabe der personenbezogenen Daten    
Vereinbarung vorhanden
6. Überprüfungsmöglichkeit    
Vertraglich ist vereinbart, dass der Auftraggeber befugt ist, die Einhaltung der Vorgabe des Datenschutzes, der Datensicherheit und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragsverarbeiter zu prüfen
7. Einschaltung eines Subunternehmers    
7.1 Schriftliche Einzelgenehmigung erforderlich
Wenn nein:    
Allgemeine Genehmigung im Vertrag enthalten
Wenn ja:    
Informationspflicht vorab bei beabsichtigter Hinzuziehung oder Ersetzung eines Subunternehmers
Einspruchsrecht bei Hinzuziehung oder Ersetzung eines Subunternehmers
7.2 Auferlegung der Pflicht aus Art. 28 DSGVO auf den Subunternehmer
8. Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten vertraglich zugesichert bei    
  Datenschutzverstößen
  Datenschutz-Folgenabschätzung

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