(1) 1Wohngemeinschaften mit Unterstützungsleistungen sind Wohn- und Unterstützungsangebote, in denen mindestens zwei ältere oder pflegebedürftige Menschen oder volljährige Menschen mit Behinderungen in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Haushalt leben und ihnen von einem oder mehreren Leistungsanbietern Unterstützungsleistungen angeboten werden. 2Dies gilt nicht für Personen, die in einer Partnerschaft leben oder verwandt sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben. 3Wohngemeinschaften mit Unterstützungsleistungen können selbstverantwortet oder anbieterverantwortet sein.
(2) 1Eine Wohngemeinschaft ist selbstverantwortet, wenn
1. |
die Ansprüche auf Wohnraumüberlassung rechtlich unabhängig von den Ansprüchen auf Unterstützungs- und Serviceleistungen sind und |
(3) Eine Wohngemeinschaft ist anbieterverantwortet, wenn
1. |
eine oder mehrere Unterstützungs- oder Serviceleistungen vertraglich mit der Wohnraumüberlassung verbunden sind, oder |
2. |
wenn die Kriterien der Selbstverantwortung nach Absatz 2 Nummer 2 nicht erfüllt sind. |
(4) 1Eine Wohngemeinschaft mit Unterstützungsleistungen liegt nicht vor, wenn
1. |
sie baulich, organisatorisch und wirtschaftlich Teil einer Pflege- oder Betreuungseinrichtung ist, oder |
2. |
mit der Wohnraumüberlassung die ständige Verfügbarkeit von Fachkräften der Pflege oder von pädagogischen Fachkräften vertraglich verbunden ist. |
2In diesem Fall wird sie wie eine Pflege- und Betreuungseinrichtung behandelt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen