Amtsgericht Düsseldorf

Werdener Straße 1

40227 Düsseldorf

[Bei Verwendung durch RA/RAin:]

nur per beA

In Sachen

______ ./. ______

Az.: 36 C 567/17

b e a n t r a g e ich,

  1. den Beschluss des Amtsgerichts vom 30. Juni 2021 aufzuheben und
  2. dem Antragsgegner eine Räumungsfrist bis zum 31. Oktober 2021 zu gewähren.
Begründung

Die vom Amtsgericht mit Beschluss vom 30. Juni 2021 für 6 Monate bewilligte Räumungsfrist ist um 2 Monate zu verkürzen. Dem Antragsgegner wurde bereits wegen Mietrückständen in Höhe von 6.000 EUR – mithin 6 Monatsmieten – gekündigt. Der Antragsgegner hat in der Folge keine Nutzungsentschädigung gezahlt, er hat auch in den ersten beiden Monaten der ihm bewilligten Räumungsfrist keine Nutzungsentschädigung gezahlt. Allein für den Zeitraum der Räumungsklage und der vergangenen beiden Monate habe ich weitere Vermögenseinbußen in Höhe von 7.000 EUR. Weitere Vermögensschäden sind mir nicht zuzumuten. Ich bin dringend auf Mieteinnahmen zur Refinanzierung der Wohnung angewiesen. Der Antragsgegner selbst unternimmt keinerlei Anstrengungen, Ersatzwohnraum zu finden. Die Räumungsfrist ist entsprechend zu verkürzen. Im verbleibenden Zeitraum von knapp 2 Monaten hat der Antragsgegner ausreichend Gelegenheit, sich um Ersatzwohnraum zu kümmern.

[Im Fall der Nutzung des Musters durch Rechtsanwälte:]

elektronisch signiert

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Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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