Wohnungseigentümer haben eigenen Anspruch auf Beschlussdurchführung
Hintergrund: Verwalter setzt Beschluss nicht um
Mehrere Wohnungseigentümer verlangen vom Verwalter die Umsetzung eines Beschlusses.
In einer Eigentümerversammlung im Dezember 2015 hatten die Eigentümer beschlossen, dass der Verwalter im Namen der Gemeinschaft gegen den früheren Verwalter Klage erheben soll mit dem Ziel, fehlerhafte Jahresabrechnungen für 2009 bis 2012 neu zu erstellen. Trotz anwaltlicher Aufforderung setzte der Verwalter den Beschluss nicht um. Daher erhoben mehrere Eigentümer Klage gegen den Verwalter.
Nach Klageerhebung ließ der Verwalter im Namen der Gemeinschaft Klage gegen den früheren Verwalter auf Neuerstellung der Jahresabrechnungen erheben. Die Eigentümer erklären daraufhin ihre Klage gegen den Verwalter für erledigt. Der Verwalter hat der Erledigungserklärung widersprochen. Er meint, den Eigentümern habe kein eigener Anspruch auf Beschlussdurchführung zugestanden.
Entscheidung: Eigener Anspruch jeden Eigentümers
Die Klage der Eigentümer auf Durchführung des Beschlusses war bis zur Klageerhebung gegen den ehemaligen Verwalter begründet.
Jeder Wohnungseigentümer kann vom Verwalter verlangen, dass er seine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG erfüllt. Dieser individuelle Anspruch kann auch im Klageweg durchgesetzt werden.
Demgemäß waren die Eigentümer berechtigt, den Verwalter auf Umsetzung des Beschlusses gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
(BGH, Urteil v. 15.2.2019, V ZR 71/18)
Lesen Sie auch:
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
688
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
677
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
629
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
417
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
332
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
303
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
303
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
286
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
280
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
280
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026