Wann Fehler im ATLAS-Verfahren den Vorsteuerabzug nicht gefährden
Nach Abschn. 15.11 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 UStAE bestehen bei Einfuhren, die über das IT-Verfahren ATLAS abgewickelt werden, keine Bedenken, für Zwecke des Vorsteuerabzugs den Nachweis bei Bedarf durch einen Ausdruck des elektronisch übermittelten Bescheids über die Einfuhrabgaben in Verbindung mit einem Beleg über die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer entweder an die Zollbehörde oder einen Beauftragten (Spediteur) zu führen.
Wenn ein Spediteur in der elektronischen Zollanmeldung versehentlich unrichtige Angaben über Zollanmelder und/oder Empfänger einstellt, weist der im IT-Verfahren ATLAS erstellte Steuerbescheid nicht den tatsächlichen Zollbeteiligten aus. Zeigt der Spediteur nach Überlassung der Ware den Fehler an, erstellen die Hauptzollämter keinen geänderten Steuerbescheid. Im IT-Verfahren ATLAS werden auch keine Ersatzbelege mehr ausgestellt, die die richtigen Personen ausweisen. Lediglich für den Fall, dass der Spediteur den richtigen Anmelder, aber eine unzutreffende Zollnummer angibt (Zahlendreher bei Eingabe der Zollnummer), wird der Steuerbescheid, der an die am Zollverfahren nicht beteiligte Firma (Inhaber der Zollnummer) ergangen ist, aufgehoben und ein neuer Bescheid gegen den „richtigen Anmelder“ erlassen.
Aus Billigkeitsgründen (vgl. Abschn. 15.11 Abs. 7 Nr. 1 UStAE) kann der Vorsteuerabzug auch bei unzutreffender Bezeichnung im nicht mehr änderbaren Bescheidausdruck zugelassen werden, wenn der Unternehmer durch weitere Unterlagen nachweisen kann, dass er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies kann z.B. durch eine Bestätigung des Spediteurs über die versehentlich unrichtigen Angaben bei der Zollanmeldung erfolgen. Im Übrigen ist der Nachweis der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer auch durch einen Beleg über die Zahlung an das Hauptzollamt oder den beauftragten Spediteur zu führen. Diesem Zahlungsnachweis kommt insoweit erhöhte Bedeutung zu.
(OFD Karlsruhe, Verfügung v. 28.2.2012, S 7300 a - Karte 1)
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
6.4178
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
5.528
-
Unterhalt für studierende Kinder bei der Steuer absetzen – Lebensgefährte kein Grund für Kürzung
4.337
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
3.310
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
3.175
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
3.1409
-
Verjährung von Forderungen 2023: 3-Jahresfrist im Blick behalten
2.868
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
2.793
-
Warum Kinder schnell entscheiden sollten, wenn es um das Elternhaus geht
2.789
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
2.654
-
Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets
03.09.2024
-
Vorteile der E-Rechnung: Wie Unternehmen profitieren
29.08.2024
-
Aufteilungsgebot bei Beherbergung - Parkplätze
22.08.2024
-
Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen
20.08.2024
-
Rechnungsstellung: Was die E-Rechnungen ausmacht
20.08.2024
-
Elektronische Rechnung: Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
20.08.2024
-
Mythen rund um Firmenkreditkarten – Was Unternehmen jetzt wissen sollten
30.07.2024
-
Tatsächliche kürzere Nutzungsdauer für Afa ermitteln
29.07.2024
-
Ausgaben für Präimplantationsdiagnostik sind außergewöhnliche Belastung
23.07.2024
-
Widerruf einer Vollmacht erst bei Kenntnis des Finanzamts wirksam
17.07.2024