Sicherheiten – kein Tabuthema, sondern ein Gesprächsthema
Der Blankoanteil sollte kein Bankgeheimnis sein
Erst einmal ist es ein banktechnischer Begriff. Dahinter steckt ein Element der Risikoeinschätzung der Bank. Gerechnet wird wie folgt
Schritt 1 Summe aller Kreditlinien des Unternehmens bei der Bank ("Gesamtengagement") Abzüglich Werte der zur Verfügung gestellten Sicherheiten - in der Bewertung der Bank = Blankovolumen des Kreditengagements. |
Schritt 2 Blankovolumen in % des Gesamtengagements = Blankoanteil. |
Praxis-Tipp: Über Sicherheiten muss man reden
Fragen Sie Ihre Banken nach der konkreten Bewertung der Sicherheiten und damit dem Blankoanteil Ihres Kreditengagements, um Ihre Verhandlungsposition einschätzen zu können. Auch wenn Banken von sich aus nicht gerne darüber sprechen: Der Bankbetreuer braucht nur einen Klick, um diese Informationen geben zu können. Und im Rahmen einer Geschäftspartnerschaft darf dies kein Tabuthema sein und bleiben.
Drei wesentliche Bankkriterien zur Beurteilung des Kundenrisikos
Das Risiko eines Firmenkredits beurteilen Banken
- nach dem Ergebnis des Rating,
- der ermittelten Kapitaldienstfähigkeit und
- dem „Blankoanteil“.
Die Kombination dieser drei Parameter gibt eine Aussage über die weitere Kreditvergabebereitschaft Ihrer Bank. Aber Achtung: Eine sehr schlechte Ratingnote oder eine nicht (mehr) gegebene Kapitaldienstfähigkeit sind in der Regel ein KO-Kriterium für weitere Kredite und können nicht durch mehr Sicherheiten kompensiert werden. Das heißt aber nicht, dass eine Bank in einer solchen Situation nicht mehr Sicherheiten verlangen würde. Dann allerdings nicht für weitere Kredite, sondern zur sogenannten Nachbesicherung der bestehenden Kredite.
Das Problem ist die Bewertung
Entscheidend ist die Bewertung der Sicherheiten. Dabei liegen die Vorstellungen der Kunden und die Maßstäbe der Bank meist weit auseinander. Deshalb werden Sicherheiten auch oft – übrigens von beiden Seiten – als Tabu-Thema behandelt: Man spricht nicht drüber, weil man über die verschiedenen Bewertungsmaßstäbe weiß, aber Streit vermeiden möchte. Diese Strategie ist aus Unternehmenssicht allerdings fatal. Denn ohne Kenntnis des Blankoanteils können Unternehmen ihre Verhandlungsposition nicht realistisch einschätzen.
Also müssen Unternehmen ihre Kreditinstitute nach der Sicherheitenbewertung fragen. Dabei hilft es natürlich, wenn die grundlegenden Unterschiede den Beteiligten bewusst sind. Auf dieser Basis können Bank und Kunde darüber sprechen, ohne in Streit geraten zu müssen.
Unterschiedliche Ausgangsbasis bei der Bewertung
Hintergrund für die oft beträchtlichen Unterschiede in der Bewertung sind die verschiedenen Blickwinkel. Die Bank interessiert, was der vom Kunden als Sicherheit zur Verfügung gestellte Vermögensgegenstand (Immobilie, Maschine, Forderung usw.) im Falle einer Insolvenz des Kunden in der dann folgenden Zwangsverwertung noch wert sein wird. Denn genau das ist der Zeitpunkt, zu dem eine Bank eine Sicherheit zu Geld machen muss.
Der Kunde allerdings schaut auf seinen laufenden Geschäftsbetrieb und beurteilt den Wert der Sicherheiten heute – also den Verkehrswert. Und zwischen diesen beiden Werten liegen meist Welten.
Bewertungsrichtlinien der Banken
Hintergrund für die den Sicherheiten zugeordneten Werte sind die in jeder Bank vorhandenen Richtlinien. Diese können im Einzelfall voneinander abweichen, die wesentlichen Grundlinien sind in allen Banken aber ähnlich. Basis sind immer Verwertungserfahrungen der Institute. Das bedeutet, die Wertansätze für die verschiedenen Vermögensgegenstände sind nicht willkürlich festgesetzt. Auch wenn dies aus Kundensicht manches Mal so erscheinen mag.
Beispiel
Ein Unternehmen hat
- eine Maschine über ein Darlehen finanziert und
- die so finanzierte Maschine seiner Bank sicherungsübereignet.
Bei der Bewertung dieser Maschine sind zwei Begriffe zu unterscheiden:
- Der „Beleihungswert“ ist der aktuelle Wert, den die Bank der Sicherheit zuordnet. Bei Maschinen in der Regel der Buchwert laut Jahresabschluss. Bei einem Zwangsverkauf wird dieser Wert in der Regel aber nicht erzielt.
- Daher setzen die Banken aus ihren Verwertungserfahrungen eine „Beleihungsgrenze“ fest. Diese kann bei Maschinen je nach Art bei ca. 50 % liegen. Steht die Maschine noch mit 80.000 EUR im Jahresabschluss, so wäre der Sicherheitenwert der Bank 40.000 EUR. Beträgt die Kreditsumme noch 68.000 EUR wäre der Blankoanteil also 28.000 EUR oder 41 %.
Bewertung der Bank erläutern lassen
Der Kundenbetreuer der Bank hat den Blankoanteil des Kreditengagements seines Kunden auf Knopfdruck zur Verfügung, ebenso die Details der Bewertung der einzelnen Sicherheiten. Unternehmen sollten sich diese Informationen geben lassen – am besten ausgedruckt. Natürlich können Nachfragen zu den einzelnen Sicherheiten gestellt werden, um die Einschätzung der Bank besser verstehen zu können.
Keinen Sinn macht es allerdings, mit den Kreditgebern über die Sicherheitenbewertung zu diskutieren. Der Bankbetreuer ist an die Bewertungsrichtlinien seiner Bank gebunden, er kann diese nicht verändern.
Sicherheitenstrategie entwickeln
Wenn Unternehmen die Bewertung ihrer Sicherheiten kennen und einschließlich Rating und Kapitaldienstfähigkeit damit ihre Verhandlungsmachtposition einschätzen können, lohnt es sich allerdings, eine Sicherheitenstrategie zu entwickeln – wenn diese noch nicht vorhanden ist:
- Welche Vermögenswerte sind vorhanden (Unternehmen und privat), welche sind bereits an Banken gegeben,
- welche sollen nicht gegeben werden,
- welche noch freien Vermögensgegenstände könnten ggf. in welcher Reihenfolge für weitere Kredite zur Verfügung gestellt werden?
Die Sicherheitenstrategie sollte dabei sein in die Finanzierungsstrategie für die nächsten drei bis fünf Jahre eingebunden sein.
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