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Bonitätsprüfung

Reinhard Bleiber
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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Bonität versteht man die Fähigkeit und die Bereitschaft eines Schuldners, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht zu erfüllen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 18 KWG, § 31 BDSG [ab 25.05.2018]

1 Anlässe der Bonitätsprüfung

Die Bonität ist ein Maßstab, mit dem die geschätzte Qualität der Geschäftsbeziehung beurteilt wird. Vertragspartner, die überhaupt nicht, zu spät oder nur teilweise ihre eingegangenen finanziellen Verpflichtungen erfüllen, stellen für jedes Unternehmen ein Risiko dar. Deswegen erfolgt vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung. Wird eine Kreditbeziehung eingegangen, spricht man von einer Kreditwürdigkeitsprüfung, wird Kapital über den organisierten Kapitalmarkt aufgenommen, so wird eine Prüfung der Emissionswürdigkeit des Emittenten vorgenommen. Kreditgeber führen Bonitätsprüfungen bei der Vergabe von Krediten durch. Dabei ist die Bonität des Kunden vom Zeitpunkt der Kreditvergabe bis zur vollständigen Bezahlung der Kapital- und Zinsforderungen von Bedeutung. Das gilt sowohl für Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ihren Kunden beispielsweise Lieferantenkredite einräumen (Zahlung der Rechnung nach Lieferung bzw. nach Erbringen einer Dienstleistung), als auch für Kredit- und Finanzierungsinstitute, die Kreditgeschäfte betreiben.

Für das Kreditgeschäft der Kreditinstitute existiert eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen. So verlangt der Gesetzgeber Kreditwürdigkeitsprüfungen für Kredite, deren Kreditvolumen 750.000 EUR übersteigt (§ 18 KWG). Hierdurch sind die Kreditnehmer verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse vor dem Kreditabschluss und auch während der Kreditlaufzeit offen zu legen. Nach den gesetzlichenVorgaben sind die Banken verpflichtet, bei der Höhe der zu zahlenden Zinsen die Bonität des Kreditn...

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