BMF

Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern

Das BMF führt zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Vordruckmuster ein.

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Zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern werden folgendeVordruckmuster an die aktuelle Rechtslage angepasst und neu bekanntgegeben:

  • FsEAusUN: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
  • FsEEBlKoeGes: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Körperschaften und Gesellschaften)
  • FsEEBlEinr: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Einrichtungen)
  • FsEEBlInternet: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Handel mit Waren über das Internet)
  • FsEEBlPersb: Einlageblatt zum Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern (Personenbeförderungen)
  • FsEEBlAnt: Ergänzungsblatt zum Einlageblatt für Körperschaften und Gesellschaften (Anteilseigner)
  • FsEAusUN Ausfüllhilfe: Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung vom im Ausland ansässigen Unternehmer

Die geänderten Vordruckmuster gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2026.

Darüber hinaus werden die genannten Vordruckmuster auch in englischer und französischer Sprache bereitgestellt und sind gleichermaßen gültig. Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen.

Geltungszeitraum der Vordruckmuster

Die geänderten Vordruckmuster gelten ab dem Besteuerungszeitraum 2026.

BMF, Schreiben v. 16.7.2026, III C 3 - S 7532/00030/011/043


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer
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