Incoterms wirksam in den Vertrag einbeziehen
Incoterms erleichtern grenzüberschreitenden Handel
Unternehmen, die im Auslandsgeschäft tätig sind, müssen sich mit zahlreichen Fragestellungen auseinandersetzen. Neben den Liefer- und Zahlungsmodalitäten zählt auch eine sorgfältige und transparente Vertragsgestaltung dazu. Diese ist im internationalen Warenverkehr besonders wichtig, da nicht nur unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinandertreffen, sondern auch sprachliche und kulturelle Unterschiede zwischen den Vertragsparteien bestehen. Häufig treten dann Missverständnisse auf, die später wiederum zu kosten- und zeitintensiven Rechtsstreitigkeiten führen. Die Internationale Handelskammer (ICC) hat deshalb bereits im Jahr 1936 entsprechende Incoterms entwickelt, um den internationalen Handel zu erleichtern und zu fördern. Im Laufe der Jahre wurden diese Standardklauseln verfeinert und weiterentwickelt und stetig an die aktuellen globalen Geschäfts- und Transportsysteme angepasst. Die derzeit gültige Fassung sind die Incoterms 2020, die am 1.1. 2020 in Kraft getreten sind und die Incoterms 2010 abgelöst haben.
Übersicht über die Incoterms 2020
Die Incoterms 2020 umfassen elf Klauseln. Sieben Klauseln gelten für alle Transportarten, vier Klauseln nur für den See- und Binnenschiffsverkehr.
| Klauseln für den Transport per Straße, Schiene, Luft, See und Binnenschiff | ||
| EXW | Ex Works | Ab Werk |
| FCA | Free Carrier | Frei Frachtführer – benannter Bestimmungsort |
| CPT | Carrier Paid To | Frachtfrei – benannter Bestimmungsort |
| CIP | Carriage and Insurance Paid to | Frachtfrei versichert |
| DAP | Delivered At Place | Gelieferter benannter Ort |
| DPU (neu) | Delivered At Plance Unloaded | Geliefert benannter Ort entladen |
| DDP | Delivered Duty Paid | Geliefert verzollt |
| Klauseln für den See- und Binnenschiffsverkehr | ||
| FAS | Free Alongside ship | Frei Längsseite Schiff = benannter Verschiffungshafen |
| FOB | Free On Board | Frei an Bord |
| CFR | Cost and Freight | Kosten und Fracht = benannter Bestimmungshafen |
| CIF | Cost Insurance Freight | Kosten, Versicherung und Fracht = benannter Bestimmungshafen |
Klauseltypen bei den Incoterms 2020
Von der dreistelligen Buchstabenkombination der Incoterms ist der erste Buchstabe entscheidend für die Einordnung der Klausel hinsichtlich der damit verbundenen Kosten und Risiken, wobei in der unten angegebenen Reihenfolge, also ausgehend von der E-Klausel bis hin zu den D-Klauseln die Gefahr- und Kostentragung zulasten des Verkäufers und zugunsten des Käufers verlagert wird. Der zweite und dritte Buchstabe geben Auskunft über Lieferort und Bedingungen:
- E-Klausel: Abholklausel
- F-Klauseln (FCA, FAS, FOB): Absendeklauseln oder Einpunktklauseln
- C-Klauseln (CFR, CIF, CPT, CIP): Zweipunktklauseln
- D-Klauseln (DAP, DPU, DDP): Ankunftsklauseln
Incoterms 2020: E-Klausel
Die E-Klausel legt dem Verkäufer der Waren die geringsten Pflichten auf. Denn sie gilt bereits dann als erfüllt, wenn er die Ware an einem vorab definierten Ort zur Abholung bereitstellt. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Käufer alle Kosten und Gefahren für den weiteren Transport der Waren trägt.
Incoterms 2020: F-Klauseln
Die F-Klauseln sorgen dafür, dass der Verkäufer die Kosten für den Haupttransport nicht übernehmen muss, er ist lediglich zuständig für die Lieferung der Ware an einem vom Käufer benannten Frachtführer bzw. bis zur Verschiffung. Der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer findet somit bei Übergabe an den Frachtführer bzw. bei Bereitstellung neben oder an Bord des Schiffs statt. Auch hier werden die Kosten und die Gefahr früh auf den Käufer verlagert.
Incoterms 2020: C-Klauseln
Die C-Klauseln erlegen dem Verkäufer die Kosten für den Haupttransport und damit bis zum Bestimmungsort auf, wodurch sie sich wesentlich von den F-Klauseln unterscheiden. Das Transsportrisiko, also das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware, verbleibt allerdings wie auch bei den F-Klauseln beim Käufer der Ware. Käufern von Waren, die in ihren Verträgen C-Klauseln verwenden, sollte somit ausdrücklich bewusst sein, dass sie trotz vom Verkäufer bezahltem Transport das volle Risiko des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung der Ware während des Transports tragen. Da bei C-Klauseln Kosten- und Gefahrenübergang nicht am selben Ort stattfinden, werden sie auch Zweipunktklauseln genannt.
Incoterms 2020: D-Klauseln
Die D-Klauseln weisen dem Verkäufer die höchstmögliche Verantwortung zu. Er trägt alle Kosten und Risiken, bis die Ware ihren Bestimmungsort erreicht. Erst dann findet der Gefahrenübergang auf den Käufer statt.
Übersicht zu Gefahren- und Kostenübergang nach Klauseltypen
| Gefahren- und Kostenübergang | ||||
| E-Klausel | F-Klauseln | C-Klauseln | D-Klauseln | |
| Haupttransport/Kostenübergang | Der Käufer trägt grundsätzlich alle Kosten ab Bereitstellung der Ware am benannten Ort beim Verkäufer. | Der Verkäufer trägt die Kosten bis zur Übergabe an den vom Käufer bestimmten Frachtführer bzw. bis zur Verschiffung. Die Kosten für den Haupttransport übernimmt der Käufer. | Der Verkäufer trägt die Kosten des Haupttransports bis zum Bestimmungsort. | Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum benannten Bestimmungsort, teils auch Entladung und Verzollung. |
| Transportrisiko/Gefahrenübergang | Im Exportland (Betriebsgelände des Verkäufers bzw. Bereitstellung ab Werk). Das Transportrisiko geht sehr früh auf den Käufer über. | Im Exportland (bei Übergabe an den Frachtführer bzw. bei Bereitstellung neben oder an Bord des Schiffs). Das Transortrisiko geht früh auf den Käufer über. | Die Gefahr geht schon im Versandland auf den Käufer über, typischerweise bei Übergabe an den ersten Frachtführer oder bei Verladung an Bord. | Die Gefahr bleibt bis zum Bestimmungsort weitgehend beim Verkäufer und geht erst dort auf den Käufer über. |
| Klauseltyp | Kosten und Risiko am selben Ort | Kosten und Risiko am selben Ort | Kosten und Risiko an unterschiedlichen Orten | Kosten und Risiko am selben Ort |
Verwendung der Incoterms freiwillig
Die Incoterms gelten ausschließlich für Kaufverträge über physische Waren. Sie sind gesetzlich nicht verpflichtend, entfalten aber ihre volle Wirksamkeit, wenn Käufer und Verkäufer sie ausdrücklich im Vertrag vereinbaren. Für im Außenhandel tätige Unternehmen empfiehlt es sich daher, die Vertragsgestaltung einem juristisch versierten Fachmann zu überlassen, der die für den speziellen Einzelfall richtige Incoterm-Klausel kennt, und auch abschätzen kann, welche Versicherung verpflichtend oder, gerade bei höherpreisigen Waren, ratsam ist.
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