Tz. 35
Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personengesellschaften i. S. d. § 264a HGB sowie nach § 1 PublG offenlegungspflichtige Unternehmen, die kapitalmarktorientiert i. S. d. § 264d HGB und nicht selbst verpflichtet sind einen Konzernabschluss aufzustellen, müssen den Jahresabschluss gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel ergänzen. Sie dürfen ihn um eine Segmentberichterstattung erweitern. Das gilt auch für Tochtergesellschaften, die in einen Konzernabschluss einbezogen sind, wenn sie selbst kapitalmarktorientiert i. S. d. § 264d HGB sind.[93] Die erweiterten Berichtspflichten bewirken einen umfassenderen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Begriffe, Inhalt und Gliederung der Kapitalflussrechnung, des Eigenkapitalspiegels und der Segmentberichterstattung sind im Gesetz weder bei den Vorschriften über den Einzelabschluss noch in den Regelungen über den Konzernabschluss definiert. Sie ergeben sich aus dem Zweck der Regelung des § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB. Der Gesetzgeber wollte mit der durch BilMoG eingefügten Erweiterung der Elemente des Jahresabschlusses die Gleichwertigkeit des Informationsgehalts des Jahresabschlusses nicht konzernrechnungslegungspflichtiger kapitalmarktorientierter Unternehmen mit dem Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen ereichen.[94] Die Gesetzesbegründung bezieht sich dabei sowohl auf den durch § 315a HGB für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen vorgeschriebenen Konzernabschluss nach IFRS, der eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und eine Segmentberichterstattung vorsieht als auch auf den Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen.[95] Daraus folgt, dass für die zusätzlichen Berichtselemente die zwischenzeitlich durch die IFRS geprägten Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung gelten.
Die Kapitalflussrechnung ist eine vergangenheitsbezogene Liquiditätsrechnung auf der Basis von Ein- und Auszahlungen, die eine Prognose der zukünftigen Zahlungsfähigkeit und damit einen besseren Einblick in die Finanzlage ermöglichen soll. Der Eigenkapitalspiegel enthält eine gegliederte Darstellung der Eigenkapitalentwicklung des Geschäftsjahrs und ermöglicht damit einen besseren Einblick in die Vermögenslage. Die Segmentberichterstattung unterteilt den Jahresabschluss in einzelne organisatorische oder geographische Geschäftsbereiche und ermöglich dadurch einen besseren Einblick in die Ertragslage des Unternehmens (vgl. Kapitel 11).
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