Tz. 124
Der Jahresabschluss ist anders als die Buchführung (§ 239 Abs. 1 HGB) nach § 244 HGB zwingend in deutscher Sprache aufzustellen. Dazu gehören heute auch englische Fachbegriffe.[312] Die einzelnen Werte sind in Euro auszuweisen. Für die Umrechnung ausländischer Währungen gilt § 256a HGB. Zur Übergangsfrist während der Währungsumstellung von Deutscher Mark auf Euro (vgl. Tz. 85). Zum Nominalwertprinzip (vgl. Tz. 120).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen