Tz. 87

Im April 2001 wurde IAS 24 vom IASB verabschiedet. Dieser wurde ursprünglich bereits 1984 von der Vorgängerorganisation des IASB, dem IASC, herausgegeben. Nachdem bestimmte Angaben zur Managementvergütung sowie zu nahestehenden Parteien in Einzelabschlüssen geändert wurden, wurde im Dezember 2003 ein überarbeiteter IAS 24 (rev. 2003) veröffentlicht.

Im Dezember 2009 wurde schließlich der derzeit gültige IAS 24 herausgegeben. Im Vergleich zu IAS 24 (rev. 2003) wurden dabei vor allem geändert:

  • die Definition nahestehender Unternehmen und Personen
  • die Befreiung bestimmter der öffentlichen Hand nahestehender Unternehmen
  • die Berichtspflicht für schwebende Geschäfte

Eine Anpassung bestimmter Teilziffern des IAS 24 erfolgte außerdem mit der Verabschiedung des Konsolidierungspakets (IFRS 10–12, vgl. Kapitel 14 Tz. 35 ff., vgl. Kapitel 15 Tz. 25 ff., vgl. Tz. 148 ff.) sowie mit den Änderungen zu Investmentgesellschaften an IAS 27, IFRS 10 und IFRS 12 (vgl. Kapitel 14 Tz. 35 ff., vgl. Tz. 148 ff.).

Eine Klarstellung erfuhr IAS 24 schließlich mit dem Annual Improvements to IFRSs 2010–2012 Cycle. Danach können auch juristische Personen die Definition eines Managements in Schlüsselpositionen erfüllen und damit bestimmte Angabepflichten auslösen.[27]

[27] Antonakopoulos/Fink, PiR 2014, 103.

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