Tz. 389

Die Regelungen zum Ausweis von Ergebnissen aus Finanzinstrumenten in der Gewinn- und Verlustrechnung sind in IAS 1.82 enthalten und verlangen den Ausweis von:

  • Finanzierungskosten/Zinsergebnis (IAS 1.82(b))
  • at equity-Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und joint ventures (IAS 1.82(c))
 

Tz. 390

Häufig finden sich in der Praxis die folgenden Zuordnungen:[685]

  • Sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen:

    • Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Finanzinstrumenten
    • Zuschreibungen/Abschreibungen auf Forderungen
    • Währungsgewinne/-verluste
  • Übriges Finanzergebnis:

    • Zuschreibungen/Abschreibungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte
    • Fair-value-Änderungen von Derivaten und Handelswerten (trading assets)
 

Tz. 391

Für den Ausweis von Finanzinstrumenten innerhalb der Gesamtergebnisrechnung sind insbesondere die folgenden erfolgsneutralen Sachverhalte einschlägig, die separat im sonstigen Ergebnis (OCI) auszuweisen sind:

  • Available for sale kategorisierte Finanzinstrumente, dessen planmäßige fair value-Änderungen ergebnisneutral im OCI zu erfassen sind
  • Cash flow hedge, deren effektiver Teil der Wertänderung ergebnisneutral im OCI zu erfassen ist
[685] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, IFRS, § 28 Rn. 250.

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