Rn. 220

Stand: EL 34 – ET: 12/2021

Gemäß IAS 2.6 sind Vorräte Vermögenswerte, die

  • zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden,
  • sich zum Zwecke des Verkaufs in der Herstellung befinden, oder
  • RHB sind und als solche bei der Herstellung bzw. Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (vgl. auch HdR-E, HGB § 253, Rn. 451ff.).

Der Standard sieht eine Einteilung in Klassen, wie etwa "Handelswaren", "RHB", "Unfertige Erzeugnisse" und "Fertigerzeugnisse" vor (vgl. IAS 2.8). Diese auch nach IAS 1.78(c) bzw. ED/2019/7.B14(c) gebotene Aufgliederung entspricht grds. den Vorschriften des HGB.

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