Rn. 80

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

Wie beim Posten Nr. 9 ist Voraussetzung für die Erfassung an dieser Stelle, dass die Erträge aus den in der Bilanz unter "Finanzanlagen" ausgewiesenen "Ausleihungen" und sonstigen "Wertpapiere[n] des AV" (Posten A.III.2. sowie 4., 5. und 6. nach § 266 Abs. 2) stammen. Nicht hierher gehören deshalb Erträge aus A.III.1. und 3. sowie aus "Wertpapiere[n] des UV", die in den Posten Nr. 9 oder 9a) (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 103) bzw. Nr. 11 ausgewiesen werden. Insoweit fallen hierunter also Zins-, Dividenden- und ähnliche Erträge aus den "anderen Wertpapiere[n] des AV" (z. B. Aktien, festverzinsliche Wertpapiere) sowie Zinserträge aus Darlehen und sonstigen Ausleihungen des Finanzanlagevermögens.

 

Rn. 80a

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

Periodisch erfolgende Zuschreibungen auf zum Zeitpunkt der Hingabe abgezinste minder- oder unverzinsliche Darlehen (inkl. Zero-Bonds) sind nach hier vertretener Auffassung nicht wie andere Zuschreibungen unter dem Posten Nr. 4 auszuweisen, sondern müssen als Aufzinsungen und damit als Zinserträge im Posten Nr. 10 erfasst werden (vgl. ebenso ADS 1995, § 275, Rn. 155; als "Soll"-Vorschrift WP-Handbuch 2017, Rn. F 819; gl. A. bei Zero-Bonds Schmidt/Peun, in: Beck Bil-Komm. 2016, § 275, Rn. 187). Die hier vertretene Ansicht ergibt sich aus den Ausführungen zur Abgrenzung des Finanz- und Betriebsergebnisses in HdR-E, HGB § 275, Rn. 5 ff.

 

Rn. 80b

Stand: EL 25 – ET: 05/2017

Der Ausweis hat nach dem Bruttoprinzip (ggf. inkl. der Anrechnungsbeträge für von abführenden UN einbehaltene KESt sowie vergleichbare ausländische Steuern) zu erfolgen. Veräußerungsgewinne sind nicht hier, sondern unter Posten Nr. 4 aufzunehmen (vgl. mit a. A. Kirsch/Ewelt-Knauer 2015, § 275, Rn. 205, die einen Ausweis unter Posten Nr. 10 fordern). Saldierungen mit "ähnlichen" Aufwendungen sind unzulässig (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 79b). Bei hier enthaltenen Erträgen aus "verbundenen UN" sind diese über einen "davon"-Vermerk gesondert kenntlich zu machen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge