Risiko Betriebsprüfung

Verschärfte Betriebsprüfung: Worauf Unternehmen beim Jahresabschluss 2025 achten sollten


Risiko Betriebsprüfung: Wichtige Punkte 2025 im Jahresabschluss

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland deutlich strengere Vorgaben für steuerliche Betriebsprüfungen. Entsprechend müssen sich Unternehmen nicht nur auf kürzere Reaktionsfristen einstellen, sondern auch auf erweiterte Mitwirkungspflichten und spürbar härtere Sanktionen bei Verzögerungen oder Verstößen.

Verschärfte Betriebsprüfung als Ausgangspunkt

Insbesondere das qualifizierte Mitwirkungsverlangen, verbindliche Teilabschlussbescheide sowie die Pflicht zur zeitnahen Korrektur fehlerhafter Angaben erhöhen den formalen und inhaltlichen Druck erheblich – allen voran auf den Jahresabschluss. Er wird zunehmend zu einer prüfungsrelevanten Risikoschnittstelle.

Fehler oder Unschärfen in der Bewertung, Dokumentation oder steuerlichen Einordnung von Sachverhalten könnten künftig schneller als bisher zu verbindlichen Feststellungen, Nachzahlungen und verfahrensrechtlichen Sanktionen führen.

Unternehmen sollten daher den Jahresabschluss 2025 mit besonderer Sorgfalt und klarer Prüfungsorientierung vorbereiten.

Jahresabschluss als Prüfungsgrundlage

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für steuerliche Veranlagungen und ist regelmäßig Ausgangspunkt für Betriebsprüfungen. Als solcher muss er die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens vollständig, zutreffend und nachvollziehbar abbilden. Aus Sicht der Finanzverwaltung ist dabei nicht nur die formale Ordnungsmäßigkeit entscheidend, sondern vor allem die steuerliche Anschlussfähigkeit der dargestellten Sachverhalte.

Konkret bedeutet das:

  • alle steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle müssen vollständig erfasst sein,
  • die Bewertungssätze müssen plausibel und konsistent sein
  • die Überleitung zwischen Handels- und Steuerbilanz muss nachvollziehbar sein
  • wesentliche Annahmen müssen belastbar dokumentiert sein.

Sind die Abgrenzungen unklar, handelt es sich bei den Angaben um pauschale Schätzungen oder fehlen Erläuterungen, kann es sein, dass diese künftig als Mitwirkungsmängel gewertet werden.

Typische Fehlerquellen beim Jahresabschluss

Im Rahmen von Betriebsprüfungen zeigen sich regelmäßig wiederkehrende Schwachstellen, die ihren Ursprung bereits im Jahresabschluss haben. Besonders anfällig sind dabei Rückstellungen. Fehlen sie oder sind unzureichend begründet, sind die Schätzungen nicht aktualisiert oder weist etwa die Dokumentation der Bewertungsgrundlage Lücken auf, wird das Finanzamt hellhörig.

Gleiches gilt für die Bewertung von Vermögenswerten. Red flags sind hier eine nicht überprüfte Nutzungsdauer, fehlende Wertminderungsprüfungen oder unzutreffende Aktivierungsentscheidungen.

Selbst nicht realisierbare aktive latente Steuern sind prüfungsanfällig – insbesondere, wenn temporäre Differenzen unvollständig bleiben und nicht mit der Steuerplanung abgestimmt sind.

Schließlich gilt auch das Thema Umsatzsteuer als Knackpunkt für den Fiskus und sorgt regelmäßig für nachträgliche Korrekturen und Zinsbelastungen. Hauptsächlich bemängeln Prüfer dabei fehlerhafte Leistungsbestimmungen, unzutreffende Anwendungen von Reverse-Change-Regelungen oder nicht belegte Vorsteuerabzüge.

In der Folge kann es sogar sein, dass die Prüfung auf weitere Veranlagungszeiträume ausgeweitet wird.

Internationale Sachverhalte und Konzernstrukturen

Auch global agierende Konzerne müssen mit Prüfungen rechnen, wobei der Fokus der Prüfer hier vor allem auf konzerninternen Leistungsbezeichnungen und deren Abbildung im Jahresabschluss liegt.

Neben der Konsistenz zwischen Verrechnungspreisdokumentation und Buchhaltung sind dabei auch die Angemessenheit der angesetzten Preise und Margen, die vollständige Erfassung konzerninterner Leistungen sowie die Abstimmung von Local File, Master File und Jahresabschluss wichtig.

Abweichungen zwischen Dokumentation und Abschlusszahlen gelten als klassischer Prüfungsansatz und können zu Gewinnkorrekturen und Doppelbesteuerung führen.

Formale Anforderungen und Nachweispflichten

Mit den neuen Prüfungsinstrumenten gewinnen formale Aspekte beim Jahresabschluss an Bedeutung. Der sollte so aufbereitet sein, dass er kurzfristig erläutert und belegt werden kann – etwa anhand einer vollständig geordneten Ablage für Dokumente.

Insbesondere bei qualifizierten Mitwirkungsverlangen sind Fristverlängerungen nur eingeschränkt möglich. Entsprechend sollten relevante Unterlagen zeitnah griffbereit und in ihrer Darstellung über mehrere Jahre einheitlich sein.

Dazu empfiehlt es sich, dass Rechnungswesen, Controlling und Steuerexperten frühzeitig in die Abstimmung gehen, interne Pre-Closing-Reviews durchführen und systematisch alle prüfungsanfälligen Positionen kontrollieren. Hinzu kommt: Steuerliche Bewertungen und Annahmen sollten aktuell sein, bevor es an den Aufbau einer prüfungsfesten Abschlussdokumentation geht.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Ein strukturiert vorbereiteter Jahresabschluss erhöht nicht nur die Prüfungssicherheit, sondern stärkt auch die interne Steuerungsfähigkeit und die Planungssicherheit.

Die verschärften Rahmenbedingungen für Betriebsprüfungen verändern jedoch die Anforderungen an den Jahresabschluss: Unternehmen müssen Fehler schneller korrigieren, Sachverhalte besser dokumentieren und auf Nachfragen kurzfristig reagieren können.

Der Jahresabschluss 2025 sollte daher sowohl formell korrekt als auch gezielt prüfungsorientiert erstellt werden. Eine sorgfältige Vorbereitung bleibt entscheidend, um finanzielle Risiken, Liquiditätsbelastungen und verfahrensrechtliche Sanktionen zu vermeiden.


Schlagworte zum Thema:  Jahresabschluss , Betriebsprüfung
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