Praxis-Tipp – Firmenwagen:Steuerfalle bei Wechselkennzeichen

Nutzt ein Unternehmer zwei Firmenwagen mit einem Wechselkennzeichen, muss er nach Ansicht der Finanzverwaltung dennoch für beide Fahrzeuge bei Privatnutzung eine Nutzungsentnahme versteuern und Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Hier gilt es steuerlich clever vorzugehen.

 

Wird ein Wechselkennzeichen genutzt, wird ein Firmenwagen durch Abmontieren des Kennzeichens stillgelegt und das andere wird genutzt. Vorteile bringt das meist bei der Kfz-Versicherung. Steuerlich kann das Wechselkennzeichen richtig teuer werden, wenn der Unternehmer nicht steuerlich taktiert.

Firmenwagen mit Wechselkennzeichen = 2 Nutzungsentnahmen

Auf Bund-Länder-Ebene wurde nun beschlossen, dass für Firmenwagen mit Wechselkennzeichen bei Nutzung beider Fahrzeuge zu privaten Zwecken jeweils eine Privatentnahme versteuert werden muss (OFD Frankfurt, Verfügung v. 18.5.2017, Az. S 2145 A – 015 – St 210).

Wird kein Fahrtenbuch geführt und die Privatentnahme für den Firmenwagen wird nach der 1%-Regelung ermittelt, sollte darauf geachtet werden, dass das stillgelegte Fahrzeug immer für einen ganzen Monat stillgelegt ist. Bei Stilllegung während des Monats muss ansonsten nämlich für beide Fahrzeuge ein Privatanteil versteuert werden. Nur wenn ein Firmenwagen tatsächlich einen ganzen Monat nicht privat genutzt wird, kann von der Versteuerung einer Privatentnahme abgesehen werden (zuletzt bestätigt im FG Düsseldorf, Urteil v. 24.1.2017, Az. 10 K 1932/16 E)

Beispiel zum Firmenwagen mit Wechselkennzeichen:

Unternehmer Müller nutzt zwei Firmenwagen mit einem Wechselkennzeichen (Pkw 1 Listenpreis 30.000 EUR, Pkw 2 Listenpreis 40.000 EUR). Pkw 1 nutzt er vom 1.1.2017 bis 5.7.2017 und vom 3.10. bis 25.12.2017.Alternative b: Er nutzt Pkw 1 vom 1.1. bis 30.6.2017 und v. 1.10. bis 31.12.2017.

 

Alternative a

Alternative b

Pkw 1 (Privatentnahme mtl. 300 EUREUR)

Privatnutzungsanteil 3.000 EUR (1.1. bis 5.7. = 7 Monate; 3.10. bis 25.12. = 3 Monate; insgesamt 10 Monate)

Privatnutzungsanteil 2.700 EUR (1.1. bis 30.6. = 6 Monate; 1.10. bis 31.12. = 3 Monate; insgesamt 9 Monate)

Pkw 2 (Privatentnahme mtl. 400 EUR)

Privatnutzungsanteil 1.600 EUR (6.7. bis 2.10. = 4 Monate)

Privatnutzungsanteil 1.200 EUR (1.7. bis 30.9. = 3 Monate)

Privatnutzungsanteil gesamt

4.800 EUR

3.900 EUR

 

Schlagworte zum Thema:  Firmenwagen, 1%-Regelung