Post-Implementation Review zu IFRS 13 abgeschlossen
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14.12.2018 seinen Bericht zum Abschluss des Post-Implementation Review (PIR) zu IFRS 13 veröffentlicht.
IFRS 13 stellt Regeln zur Offenlegung nützlicher Informationen bereit
Aus dem Feedback der Anwender konnte entnommen werden, dass IFRS 13 die Offenlegung nützlicher Informationen vorschreibt. Folgende Informationen wurden als besonders nützlich identifiziert:
- Informationen über die Stufen der Fair-Value-Hierarchie, in die die Bewertungen eingeordnet werden;
- Informationen über Bewertungstechniken und verwendete Inputs; und
- quantitative Informationen über signifikante nicht beobachtbare Inputs (insbesondere bei Level 3 Inputs).
Die meisten der Befragten diskutierten jedoch den manchmal als „tick-box“-Approach bezeichneten Ansatz zur Bereitstellung von Informationen. Unabhängig von dem Nutzen werden auch nicht relevante Informationen angegeben. Daher überlegt der IASB Vorschläge zur Verbesserung der Disaggregation und damit eine unternehmensspezifischere Information.
Fair Value Bewertungen bei inaktivem Markt als besondere Herausforderung
Obwohl der IASB insgesamt zu einem positiven Urteil der Wirksamkeit von IFRS 13 kommt („IFRS 13 is working as intended“) wurden besondere Umsetzungsprobleme in folgenden Bereichen festgestellt:
- Beurteilung, ob ein Markt aktiv ist und ob ein Input wesentlich und beobachtbar ist (Gefahr der inkonsistenten Klassifizierung innerhalb der Fair-Value-Hierarchie).
- Abweichungen der unit of account für die Fair Value-Bewertung für die Level 1 Inputs zur Verfügung stehen („the PxQ issue“). In der Praxis wird wohl nach Ansicht des Feedback, den Inputs aus Level 1 unabhängig von der unit of account Vorrang eingeräumt.
- Anwendung des highest and best use-Konzepts bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts nichtfinanzieller Vermögenswerte (häufig wurde current use als gleichwertig mit highest and best use angesehen).
- Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von biologischen Vermögenswerten und nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten (Herausforderungen und Fehlen von Beispielen bei Nichtvorliegen eines aktiven Markts).
Praxis-Hinweis: Welche Verbesserungen die PiR-Erkenntnisse bringen, bleibt abzuwarten
Die Herausforderungen von IFRS 13 bei der Erstellung der jährlichen Angabepflichten sind hinreichend bekannt. Daher verwundert wenig, dass häufig Angaben rein für Angabezwecke getätigt werden, ohne Beurteilung der (materiellen) Anwendbarkeit auf das jeweilige Unternehmen (sog. boiler plate Angaben). Es bleibt abzuwarten, ob die Erkenntnisse aus dem PiR zu IFRS 13 zukünftig hier eine (unternehmensspezifische) Verbesserung bringen.
Quelle: Post-implementation Review of IFRS 13 Fair Value Measurement
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