IDW veröffentlicht Entwürfe neuer IFRS-Modulverlautbarungen

Die beiden neuen Modulverlautbarungen im Entwurf behandeln Sonderfragen in der Anwendung von IFRS 3.

Modulare Bearbeitung von (Einzel-)Fragen der IFRS-Rechnungslegung

Die bisherigen IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung nach IFRS behandeln sehr ausführlich spezifische Einzelthemen. Zur Erhöhung der Flexibilität bei relevanten Praxisfragen will das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) abgegrenzte (Einzel-)Fragen der IFRS-Rechnungslegung ohne eine ausführliche, auf einen Anwendungsfall zugeschnittene Stellungnahme in einer einheitlichen und modularen Form bearbeiten. Jedes Modul ist eigenständig und wird gesondert vom Hauptfachausschuss (als Entwurf bzw. finale Fassung) verabschiedet.

IDW RS HFA 50 wird um Module erweitert

Die einzelnen Module werden in einer IDW (Sammel-)Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 50) zusammengefasst und in der Reihenfolge der IASB-Standards sortiert. Das modulare Format wird ausschließlich für neue Themen verwendet, d.h. bereits bestehende IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung werden nicht in das modulare Format umgearbeitet. Allerdings sind Verweise in den bestehenden Stellungnahmen auf neue Module vorgesehen, damit eine Interaktion gewährleistet werden kann.

Neue Module (Entwurf) behandeln Zweifelsfragen zu IFRS 3

Themen der zwei neuen am 9.5.2018 veröffentlichten Modulentwürfe zu IFRS 3 sind:

  •  M1 EntwurfUnternehmenszusammenschlüsse unter Verwendung einer neu gegründeten Gesellschaft bzw. einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3: Bei jedem Unternehmenszusammenschluss ist nach IFRS 3 eines der beteiligten Unternehmen als Erwerber zu identifizieren. Wird der Unternehmenszusammenschluss mithilfe einer Newco durchgeführt, kommt diese nicht zwangsläufig als Erwerber in Betracht. Der Entwurf umfasst zwei praxisrelevante Fälle sowie Erläuterungen zu deren bilanzieller Abbildung.
  • M2 EntwurfReorganisationen und Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle mithilfe einer neu gegründeten Gesellschaft bzw. einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3: Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle (common control transaction) sind vom Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgenommen. Der Entwurf enthält zu zwei Beispielfällen Leitlinien zur bilanziellen Abbildung derartiger Transaktionen.

Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis zum 11.5.2018 beim IDW eingereicht werden.

Praxis-Tipp: Modulverlautbarungen sind zusätzliche Leitlinien für Anwender und Prüfer

Die Modulverlautbarungen (im Entwurf) des IDW sind sowohl für den Anwender als auch für den Prüfer eine zusätzliche Leitlinie bei der Abbildung bislang ungeregelter Fälle in den IFRS (hier IFRS 3) und daher zu begrüßen.

Quellen:

IDW RS HFA 50 - IFRS 3 - M1 Entwurf

IDW RS HFA 50 - IFRS 3 - M2 Entwurf

Schlagworte zum Thema:  IFRS, IDW