IASB: Änderungen an IAS 19 veröffentlicht

Der IASB hat die bereits vorgeschlagenen Änderungen zum Umgang mit Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen im Anwendungsbereich von IAS 19 nun final veröffentlicht.

Im Juni 2015 hat der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf ED/2015/5 mit Änderungsvorschlägen an sowohl IAS 19 und IFRIC 14 herausgebracht. Hintergrund des Entwurfs waren zwei beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) vom Januar und September 2014 eingereichte Sachverhalte. Da die Änderungen voneinander unabhängig sind und der IASB Mitte 2017 entschied die Änderungen an IFRIC 14 zu vertagen, wurden nur die Änderungen an IAS 19 finalisiert.

Die Änderungen zu Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen wurden am 7. Februar 2018 veröffentlicht (Plan Amendment, Curtailment or Settlement ‒ Amendments to IAS 19).

Änderungen an IAS 19

Die Änderungen sehen Folgendes vor:

  • Erfolgt eine Neubewertung der Nettoschuld (oder des -vermögens) aus einem leistungsorientierten Plan aufgrund einer Anpassung nach IAS 19.99 (Änderung, Kürzung oder Erfüllung) werden der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für die darauffolgende Periode auf Basis der (aktualisierten) Annahmen zur Neubewertung vorgenommen („using the assumptions used for the remeasurement”).
  • Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und ein Gewinn/Verlust aus einer Planerfüllung haben jedoch keine Auswirkungen auf den laufenden Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen in der laufenden Berichtsperiode vor einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung.

Die Änderungen sind anzuwenden auf Berichtsperioden, die am 1.1.2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist gestattet. Für EU-IFRS Anwender ist ein vorheriges Endorsement erforderlich (lt. Endorsement Statusreport noch kein Datum fixiert; wird jedoch in 2018 erwartet).

Praxis-Tipp: Jetzt mögliche Anwendungsfälle identifizieren, um Rückfragen vorzubeugen

Die Änderungen an IAS 19 sind als Klarstellungen anzusehen, d.h. Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr sind gut beraten bereits jetzt mögliche Anwendungsfälle zu identifizieren, um im Rahmen der Abschlusserstellung möglichen Rückfragen vorzubeugen.

Quelle: International Accounting Standards Board issues narrow-scope amendments to pension accounting

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