IFRS 10 und IAS 28 zur Kommentierung veröffentlicht
Thema der am 13. Dezember 2012 vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 ist die Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture.
Der Entwurf enthält Regelungen, wann nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen vollständig zu erfassen sind. Der prospektiven Änderung an IFRS 10/IAS 28 geht ein Konflikt zwischen SIC 13 und IFRS 10/IAS 27 (in der Fassung 2008) voraus. SIC 13 sieht für nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen keine Realisierung vor, während IFRS 10/IAS 27 (in der Fassung 2008) einen vollständigen Ansatz bei Verlust oder Erlangung der Beherrschung über ein Tochterunternehmen vorsehen.
Gemäß Änderungsentwurf soll eine vollständige Erfolgserfassung bei Transaktionen, die ein Business i.S.v. IFRS 3 betreffen stattfinden, wiederum eine Teilerfolgserfassung im Fall von Veräußerungen von einzelnen Assets. Grundlage der Klarstellungen ist, dass die Erlangung oder der Verlust von Beherrschung ein bedeutendes wirtschaftliches Ereignis ist, dass eine Neubewertung und die Erfassung von Gewinnen erfordert. Die Änderungen würden nur prospektiv angewendet werden. Stellungnahmen zum Entwurf ED/2012/6 werden bis zum 23. April 2013 erbeten.
Fazit: Mit den vorgeschlagenen Anpassungen werden bereits für das auf EU-Ebene noch nicht anzuwendende Konsolidierungspaket Änderungen vorgenommen. Unternehmen sollten dies bei zukünftigen Transaktionen berücksichtigen, die gegebenenfalls jetzt noch nach auf EU-Ebene geltendem (alten) Recht abgeschlossen werden.
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