Ausweis des Agios bei Kapitalerhöhung über den Bilanzstichtag hinaus
Sachverhalt
Der Beschluss zur Kapitalerhöhung erfolgt im alten Geschäftsjahr, die Einzahlung des gezeichneten Kapitals sowie des Aufgelds ebenfalls, die Eintragung in das Handelsregister allerdings erst nach dem Bilanzstichtag.
Wann ist das gezeichnete Kapital in der Handelsbilanz um den Nennbetrag zu erhöhen?
Handelsbilanziell ist das gezeichnete Kapital mit der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister um den Nennbetrag der Kapitalerhöhung erhöht auszuweisen.
Wie sieht es handelsrechtlich mit Zahlungen auf ein Agio aus?
Hier gilt im Grunde das Gleiche. Handelsrechtlich kommt ein Ausweis als Kapitalrücklage erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalerhöhung in Betracht (ADS, 6. Aufl., § 272 HGB Tz. 93; Knop in Küting/Weber, HdR, 5. Aufl., § 270 HGB Anm. 17).
Wie verhält es sich im Hinblick auf das steuerliche Einlagenkonto?
Maßgebend hierfür ist, dass die Vermögenszuwendung steuerlich als Einlage qualifiziert werden kann (Binneweis, in Streck u.a., KStG, 8. Aufl., § 27 Rn. 12). Einlagen sind Vorteilszuwendungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft mit Rücksicht auf seine Mitgliedschaft. Begrifflich setzt die Einlage voraus, dass ein Wirtschaftsgut auf die Körperschaft übergeht und ein entsprechender Einlagewille vorhanden ist (Heinecke, in Schmidt, EStG, 36. Aufl., § 4 Rn. 318). Da die Einlage von der erfolgreichen Durchführung der Kapitalerhöhung abhängt, wird man grundsätzlich nur einen aufschiebend bedingten Einlagewillen annehmen können. Demgemäß liegt bis zur Eintragung der Kapitalerhöhung mangels unbedingten Einlagewillens noch keine Einlage vor, die auf dem steuerlichen Einlagenkonto zu erfassen ist. Etwas anderes gilt, wenn das Agio unabhängig von der erfolgreichen Eintragung der Kapitalerhöhung in der Gesellschaft belassen werden soll.
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
7572
-
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
750
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
5631
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
324
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
287
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
278
-
Urlaubsrückstellung berechnen
265
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
216
-
Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
189
-
100%-ige Abschreibung von Software in Handels- und Steuerbilanz
1882
-
Corporate Governance Kodex soll verschlankt werden – Entwurfsfassung vom August 2026
27.08.2026
-
Bestimmung von Hochinflationsländern
26.08.2026
-
IASB veröffentlicht finale Änderungen an IAS 28 bezüglich der Fair-Value-Option
20.08.2026
-
Neuer Vorsitzender der Treuhänder der Stiftung sowie des IASB berufen
20.08.2026
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
06.08.2026
-
Bundesregierung beschließt Bürokratieabbau
20.07.2026
-
EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt der überarbeiteten ESRS („Simplified ESRS“)
13.07.2026
-
EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt des „Voluntary Sustainability Reporting Standard“ (VS)
13.07.2026
-
Trendwatch Positionspapier: IDW unterbreitet Vorschläge zur Entlastung der Unternehmen in Deutschland
09.07.2026
-
Konsolidierung von Lageberichten
11.06.2026