Änderungen an IAS 28 in EU-Recht übernommen
Bereits am 12.10.2017 hatte das International Accounting Standards Board (IASB) die Änderung Long-term Interests in Associates and Joint Ventures (Amendments to IAS 28) veröffentlicht.
IAS 28: Scope wird klar gestellt
Bis zu dieser Änderung waren Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach IAS 28 abgebildet werden, aus dem Anwendungsbereich von IFRS 9 ausgenommen (scope-out). Gemäß Anfragen beim IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) war jedoch unklar, ob dieser scope-out lediglich auf die direkte Beteiligung am (Eigen-)Kapital an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures anzuwenden ist, für die die equity-Methode angewendet wird, oder auch eine darüber hinausgehende wirtschaftliche Beteiligung, die als Teil der Nettoinvestition einzustufen ist. Fraglich war insbesondere, ob für Darlehen gegenüber einem nach der equity-Methode bilanzierten Investment zusätzlich zu einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 auch eine Risikovorsorge in Höhe des expected credit loss nach IFRS 9 zu bilden ist?
Im Rahmen eines sog. narrow-scope amendment wurde geklärt, nach welchem Standard (IAS 28/IFRS 9) die Bilanzierung von langfristigen Anteilen, die wirtschaftlich als Nettoinvestition in ein assoziiertes oder Gemeinschaftsunternehmen anzusehen sind, zu erfolgen hat, sofern diese nicht nach der equity-Methode dargestellt werden. Diese sind nach IFRS 9, inkl. der impairment-Vorschriften abzubilden (IAS 28.14A). Der scope-out gilt somit nur noch für Beteiligungen, die gem. IAS 28 nach der equity-Methode bilanziert werden. Ein Verweis in IAS 28.41 auf IFRS 9 wird dafür gestrichen.
Die Änderung wurde mit der Verordnung (EU) 2019/237 der Kommission v. 8.2.2019 im Amtsblatt v. 11.2.2019 veröffentlicht.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1.1.2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. Die Änderungen sind retrospektiv anzuwenden, aber es werden Übergangserleichterungen gewährt.
Praxis-Tipp: Betroffene Unternehmen sollten Bilanzierungsmethode klären
Die Änderungen an IAS 28 schaffen Klarheit in der Anwendung. Betroffene Unternehmen sollten daher klären, welche Bilanzierungsmethode auf Beteiligungen nach IAS 28 gewählt wird, um im Einklang mit der Änderung zu bilanzieren.
-
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.516
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
1.2861
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.1302
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
968
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
689
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
574
-
Urlaubsrückstellung berechnen
570
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung zu 100 % als Betriebsausgabe abzugsfähig?
565
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
472
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
399
-
IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
23.04.2026
-
Fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen des Nahost-Krieges
16.04.2026
-
Internationale Entwicklungen zur Regulierungslandschaft um Umweltschutz und Klimawandel
16.04.2026
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
14.04.20262
-
Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung
09.04.2026
-
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
08.04.2026
-
Warum eine regelmäßige physische Bestandsprüfung unverzichtbar ist
31.03.2026
-
IDW zu Auswirkungen des Nahost-Krieges auf die Berichterstattung zum 31.12.2025
25.03.2026
-
Jahresabschlussprüfung: Häufige Stolpersteine und wie Sie diese vermeiden
17.03.2026
-
Antizipierte finanzielle Effekte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
11.03.2026