Rz. 10

Der vorab bestimmte Zweck eines Akquisitionszweckunternehmens – auch Special Purpose Acquisition Company (SPAC) genannt – ist der Erwerb eines anderen Unternehmens.[1] Zunächst wird dazu oftmals eine GmbH oder eine strukturähnliche ausländische Rechtsform, aufgrund mannigfaltiger Restriktionen im deutschen Recht, von einem Sponsor gegründet.[2] Im Anschluss führt die Gesellschaft einen Börsengang durch und sammelt so die für die spätere Unternehmensübernahme notwendigen liquiden Mittel. Die von den Investoren gezahlten Gelder werden in ein verzinsliches Treuhandkonto eingezahlt, welches dem Zugriff des Sponsors bis zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs entzogen ist.[3] Im Rahmen des Börsengangs werden sogenannte „Einheiten“ an die Investoren ausgegeben. Eine Einheit besteht aus einer Aktie und aus einer Kaufoption auf Anteile an der SPAC, deren Ausübung an die erfolgreiche Unternehmensübernahme geknüpft ist. Die Aktien und Kaufoptionen werden nach dem Börsengang getrennt gehandelt und der Ausübungspreis der Kaufoptionen liegt unter dem Ausgabekurs der Aktien, sie befinden sich im Geld. Die Suche der Sponsoren nach einem geeigneten Übernahmeobjekt ist im Regelfall auf 2 Jahre begrenzt. Wird ein geeignetes Objekt identifiziert, so bedarf die Übernahme der Zustimmung der Aktionäre (oftmals wird eine Zustimmungsquote von 70 % festgelegt). Schaffen die Sponsoren es in dieser Zeit nicht, ein geeignetes Übernahmeobjekt zu identifizieren, oder stimmen die Aktionäre mehrheitlich gegen die Übernahme, kommt es zu einer Rückzahlung der von den Investoren geleisteten Beträge. Die Sponsoren selbst halten in dem Zeitraum noch einen Minderheitsanteil an der SPAC, welcher zum Zeitpunkt der Gründung mit einem- im Vergleich zu den Investoren – geringen Kapitaleinsatz erworben wurden.[4] Das Nominal der Anteile der Sponsoren an der SPAC summiert sich auf die zum Gründungszeitpunkt eingebrachte Mindesteinlage. Zusätzlich erwerben die Sponsoren regelmäßig Kaufoptionen auf Anteile an der SPAC, welche im Fall der Unternehmensauflösung wertlos verfallen. Im Vergleich zu den Investoren verzichten die Sponsoren auf die Rückgewähr ihrer Einlagen, sofern es zu keiner Übernahme kommt, was zu einer disproportionalen Verteilung der Risiken führt.[5] Findet sich die SPAC nicht in dem Konsolidierungskreis des Konzerns wieder, ermöglicht das Konstrukt dem Sponsor eine Unternehmensübernahme außerhalb der Konzernbilanz, ohne dass auf die sich ergebenden Chancen verzichtet werden muss.[6]

[1] Vgl. Weber, IRZ 2010, S. 71; Waschbusch/Sendel-Müller, Zweckgesellschaften – Bilanzpolitisches Gestaltungspotenzial und Bedeutung im Rahmen der Corporate Governance-Umsetzung, Nr. 293 der Edition der Hans-Böckler-Stiftung, 2015, S. 48 ff.
[2] Vgl. Brandt, in Kümpel/Müllbert/Früh/Seyfried, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2019, Rz. 15.496.
[3] Vgl. Weber, IRZ, 2010, S. 72 ff.; Waschbusch/Sendel-Müller, Zweckgesellschaften – Bilanzpolitisches Gestaltungspotenzial und Bedeutung im Rahmen der Corporate Governance-Umsetzung, Nr. 293 der Edition der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2015, S. 48 ff.
[4] Vgl. Lakicevic/Vulanovic, A story on SPACs, MF 2013, Bd. 39, Ed. 4, S. 389. Das Schrifttum stellt regelmäßig auf eine Beteiligungshöhe von 20 % ab, ohne eine entsprechende Begründung dafür zu nennen. In der Tat lässt sich eine solche Anteilshöhe sachlich nicht rechtfertigen. Vgl. Kowallik, Der Betrieb 2021, S. 1303; Cumming/Helge Haß/Schweizer, Journal of Banking & Finance, Bd. 47, S. 200; Kolb/Tykvová, Journal of Corporate Finance 2016, Bd. 40, S. 83.
[5] Vgl. Jog/Sun, SSRN E-Journal 2011, S. 17; Kolb/TykvováJournal of Corporate Finance 2016, Bd. 40, S. 83 f.
[6] Eine SPAC erfüllt somit die typischen Motive für die Gründung einer Zweckgesellschaft und es kommt ebenfalls zu der charakteristischen Ungleichverteilung von Risiken und Chancen zwischen dem Mutterunternehmen und den Investoren. Vgl. zu den Motiven und den Charakteristika von Zweckgesellschaften Olbrich/Haßlinger, in Petersen/Zwirner/Brösel, Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht, 2010, S. 941 und Rz. 3 ff.

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