Wurde ein Zuschuss anschaffungs- oder herstellungskostenmindernd berücksichtigt und entsteht zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückzahlungsverpflichtung, so sind i. H. d. erhaltenen Zuschusses (= Rückzahlungsbetrag) in der Handelsbilanz nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts zu buchen. Damit wird ab diesem Zeitpunkt die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung erhöht.

Sofern zwischen dem Zeitpunkt des Erhalts des Rückzahlungsbescheids und dem Zeitpunkt der Rückzahlung ein Bilanzstichtag liegt, ist handelsbilanziell eine Verbindlichkeit auszuweisen. Sofern noch kein Rückzahlungsbescheid vorliegt, mit einer Rückzahlung aber ernsthaft gerechnet werden muss, ist eine Rückstellung zu buchen. In beiden Fällen erhöhen sich i. H. d. passivierten Betrags nachträglich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts.

In der Steuerbilanz ist nach R 7a Abs. 4 Satz 3 EStR entsprechend vorzugehen und der "Rückforderungsbetrag im Jahr des Entstehens der Rückforderungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres zurückgefordert."

 
Praxis-Beispiel

Buchung einer Rückzahlungsverpflichtung bei anschaffungs- oder herstellungskostenmindernder Berücksichtigung eines Zuschusses

Hans Groß beschafft zum 1.11.01 eine umweltfreundliche Maschine zu Anschaffungskosten von 150.000 EUR und erhält zum 15.11.01 einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln i. H. v. 30.000 EUR, den er sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz anschaffungskostenmindernd berücksichtigt.

Hans Groß aktiviert die Maschine i. H. d. Anschaffungskosten von 150.000 EUR zum Zugangszeitpunkt 1.11.01 in der Handelsbilanz. Die von der Maschinenhandlung Müller in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bucht er als Vorsteuer. Den am 15.11.01 erhaltenen Zuschuss i. H. v. 30.000 EUR bucht Hans Groß anschaffungskostenmindernd gegen das Konto "Maschinen".

Hans Groß schreibt die Maschine in der Handelsbilanz linear über die Nutzungsdauer von 10 Jahren ab. Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die um den Zuschuss geminderten Anschaffungskosten, so dass Hans Groß eine Jahresabschreibung von 12.000 EUR (= ((150.000 EUR – 30.000 EUR) = 120.000 EUR) / 10 Jahre) errechnet. Da die Maschine am 1.11.01 angeschafft wurde, bucht Hans Groß die Jahresabschreibung anteilig für 2 Monate i. H. v. 2.000 EUR (= (12.000 EUR / 12 Monate) × 2 Monate).

Zum 31.12.01 ist die Maschine in der Handelsbilanz i. H. v. 118.000 EUR (= 120.000 EUR – 2.000 EUR) auszuweisen. Der handelsrechtliche Ansatz ist steuerlich nicht anzupassen.

Allerdings stellt Hans Groß im Lauf des Geschäftsjahres 02 fest, dass er die Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses nicht erfüllen kann, da die Maschine bei der vorgesehenen Nutzung die auferlegten Umweltstandards wider Erwarten nicht erfüllen kann. Nach einer entsprechenden Information an die zuständige Behörde geht ihm am 15.10.02 ein Rückforderungsbescheid zu, woraufhin er den Zuschuss entsprechend den Fristen des Bescheids im November 02 zurückzahlt.

Handelsrechtlich bucht Hans Groß die Rückzahlung des Zuschusses im November 02 gegen die Maschine und erhöht nachträglich die Anschaffungskosten der Maschine.

Buchungsvorschlag: Rückzahlung des Zuschusses im November 02

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
0210/0440 Maschinen 30.000 1200/1800 Bank 30.000

Durch die Rückzahlung des Zuschusses wird auch die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der Abschreibung verändert. Danach ergibt sich folgende Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Jahresabschreibung ab dem Geschäftsjahr 02:

 
  Restbuchwert zum 31.12.01 118.000,00 EUR
+ Zuschuss 30.000,00 EUR
= Bemessungsgrundlage 148.000,00 EUR
/ 118 Monate (= 9 Jahre und 10 Monate) Restnutzungsdauer
= Monatsabschreibung 12.254,24 EUR
× 12 Monate  
= Jahresabschreibung 02 (und folgende Geschäftsjahre) 15.050,88 EUR

Buchungsvorschlag: Jahresabschreibung 02 der Maschine

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4830/6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 15.050,88 0210/0440 Maschinen 15.050,88

Hans Groß kann die anschaffungskostenerhöhende Berücksichtigung der Rückzahlung des Zuschusses sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz vornehmen, so dass sich keine Unterschiede zwischen beiden Rechenwerken ergeben.

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