Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen ausgebaut werden. Dafür wird der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 Satz 1 EStG) von derzeit 1.440 EUR auf 2.000 EUR erhöht und Begleitregelungen zur Gewährleistung der zweckgerechten Wirkung dieser Vorschriften eingeführt. Im Regierungsentwurf des Gesetzes war dagegen noch eine Erhöhung auf 5.000 EUR vorgesehen.

Wegen der geringeren Anhebung seien bezüglich der Entgeltumwandlungen die im Regierungsentwurf noch vorgesehen Einschränkungen (wie etwa Zahlung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn") nicht mehr erforderlich. Die vom Freibetrag abgedeckten Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können daher auch durch Entgeltumwandlung finanziert werden. Verzichtet wurde gegenüber dem Regierungsentwurf auch auf die 3-jährige Haltefrist (§ 20 Abs. 4b EStG). Danach sollten die steuerfreien geldwerten Vorteile nicht zu den Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Gewinns bei den Kapitaleinkünften gehören, wenn die Vermögensbeteiligung innerhalb von drei Jahren veräußert oder unentgeltlich übertragen wurde.

Gilt ab 1.1.2024

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