Mit dem E-Rechnungsgesetz vom 4.4.2017 wurden die Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Union vom 16.4.2014 in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland sind die neuen Regeln zum Rechnungsaustausch mit den obersten Bundesbehörden zum November 2018 in Kraft getreten. Für Bundesbehörden gelten die Regelungen seit Ende 2019, für alle weiteren Behörden seit Ende November 2020.

Unter "Behörden" darf man sich nicht nur "klassische" Verwaltungen vorstellen. Auch Krankenhäuser, Energieversorger, Schulen oder Universitäten können Behörden sein, sodass für alle Betriebe, die für diese und andere Träger künftig arbeiten möchten, Handlungsbedarf besteht. Da die Einführung bzw. Umstellung der Prozesse auf die XRechnung schnell 12 und mehr Monate in Anspruch nehmen kann.

Das E-Rechnungsgesetz schafft eine verbindliche Rechtsgrundlage für den Empfang und die Verarbeitung echter elektronischer Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland und Europa. In vielen europäischen Ländern, etwa Frankreich, Italien oder Spanien, werden die Regeln bereits seit 2019 angewendet.

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