Das vertikale Verhältnis betrifft das Verhältnis zwischen dem Bürger einerseits und dem Staat andererseits. In diesem Verhältnis ist eine unmittelbare Anwendbarkeit bei hinreichender Bestimmbarkeit der Richtlinie zu bejahen. Das liegt daran, dass die unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie eine Sanktion für den Mitgliedstaat darstellt, der seiner Pflicht zur rechtzeitigen Umsetzung nicht nachgekommen ist und davon auch nicht profitieren soll. Die Bürger des Mitgliedstaates sollen keinen Nachteil dadurch erfahren, dass keine rechtzeitige Umsetzung der Regelungen in das nationale Recht erfolgt ist. Für die Praxis bedeutet das seit dem 17.12.2021, dass Bürger sich gegenüber Kommunen und öffentlichen Auftraggebern auf die Regelungen der Whistleblower-Richtlinie berufen können. Achtung: Da es sich bei der unmittelbaren Anwendbarkeit der Regelungen um eine Sanktionierung für den Staat handelt, darf sich die Regierung umgekehrt nicht auf die Wirkung der Regelungen gegenüber den Bürgern berufen.

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