Rz. 15

Schecks sind zwar auch Wertpapiere. Sie rechnen jedoch zu den flüssigen Mitteln.[1]

 

Rz. 16

Wechsel sind, wenn sie für Warenforderungen, Forderungen aus Verkäufen von Erzeugnissen und Forderungen aus Dienst-, Miet-, Werk- und anderen Leistungen hereingenommen worden sind, unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen. Finanzwechsel, denen keine Lieferung oder Leistung zugrunde liegt, gehören zu den sonstigen Wertpapieren.[2]

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