Wertpapiere sind dem Umlaufvermögen zuzuordnen, wenn sie kurzfristig zum Betrieb gehören und eine zeitnahe Veräußerung oder die Realisierung von kurzfristigen Wertsteigerungen im Vordergrund steht. Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind, dienen im Gegensatz dazu einer langfristigen Kapitalanlage. Diese kann bspw. bei Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie bei einer Betriebsaufspaltung vorliegen. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften existieren gemäß § 266 HGB bestimmte Gliederungsvorschriften für die Bilanz. Im Anlagevermögen sind Wertpapiere unter den Finanzanlagen im Gliederungspunkt "Wertpapiere des Anlagevermögens" auszuweisen. Im Umlaufvermögen sind Wertpapiere unter der Position "sonstige Wertpapiere" zu erfassen.[1]

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