Die Konten "Wareneingang" und "Umsatzerlöse" gehen beide in die GuV ein. Unter der Berücksichtigung, dass die Bestandsveränderungen an Waren auf dem Konto "Bestandsveränderungen Waren" gesondert gebucht wurden, kommen für den Ausweis in der GuV 2 Methoden in Betracht:

  1. Nettomethode: Das Konto "Wareneingang" und das Konto "Bestandsveränderung Waren" werden auf das Konto "Umsatzerlöse" abgeschlossen. Auf dem Konto "Umsatzerlöse" ergibt sich dann der Rohgewinn bzw. -verlust. Der Saldo des Kontos "Umsatzerlöse" geht in die GuV ein.
  2. Bruttomethode: Die Salden der Konten "Wareneingang", "Bestandsveränderung Waren" und das Konto "Umsatzerlöse" gehen jeweils direkt in die GuV ein, wobei die Konten "Wareneingang" und "Bestandsveränderung Waren" beide unter der GuV-Position "5.a Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren" ausgewiesen werden.

Die Nettomethode führt zu einer teilweisen Verrechnung von GuV-Positionen, nämlich der Position "1. Umsatzerlöse" und Teilen der Position "5. Materialaufwand". Dieser Verstoß gegen das Saldierungsverbot lässt § 276 HGB für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften zu, denn diese dürfen die ersten 5 Positionen der GuV zur Position "Rohergebnis" zusammenfassen. Obwohl die Nettomethode damit auch für Nicht-Kapitalgesellschaften als grundsätzlich zulässig angesehen werden kann, wird sie in der Praxis kaum angewandt. Üblich ist ganz überwiegend die Anwendung der Bruttomethode, auf die sich die folgenden Ausführungen daher ausschließlich beziehen.

Nach der Buchung der Bestandsveränderung an Waren sind zur Anwendung der Bruttomethode keine weiteren Buchungen notwendig.

 
Praxis-Beispiel

Zuordnung der Konten "Wareneingang" und "Umsatzerlöse" in der Gewinn- und Verlustrechnung

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels zum Einkauf von Waren und den nachfolgenden Beispielen. Nach der Buchung der Bestandsveränderung an Waren haben die unter der GuV-Position "5.a Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren" zugeordneten Konten folgenden Stand:

 
    Soll Haben
  Konto "Wareneingang" 51.000 200
+ Konto "Bezugskosten" 900 0
+ Konto "Nachlässe" 0 250
+ Konto "Erhaltene Skonti" 0 220
+ Konto "Erhaltene Boni" 0 515
+ Konto "Bestandsveränderungen Waren" 0 30.381,06
= GuV-Position "5.a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" 20.333,94  

Der unter der GuV-Position "5.a. Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren" ausgewiesene Aufwand entspricht dem Wareneinsatz, sofern keine Warenentnahmen getätigt wurden (vgl. hierzu unten Kap. 10.1[1]).

Das Konto "Umsatzerlöse" ist der gleichnamigen GuV-Position "1. Umsatzerlöse" zugeordnet. Damit stehen sich in der GuV der Wareneinsatz aus der Sollseite und der Warenumsatz auf der Habenseite gegenüber:

 
S Konto "Gewinn- und Verlustrechnung"   H
Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 20.333,94 Umsatzerlöse 48.000
(Roh-)Gewinn 27.666,06    
Summe 48.000 Summe 48.000
 
Hinweis

EDV-Konten bewirken, dass die Konten automatisch abgeschlossen werden

Die hier zugrunde gelegte Darstellung zum Abschluss der Konten geht von einer EDV-Buchführung aus, bei der die Konten nicht durch gesonderte Buchungen abgeschlossen werden, sondern Bilanz und GuV aus den Salden der den einzelnen Bilanz- und GuV-Positionen zugeordneten Konten gebildet werden. In einer manuellen Buchhaltung werden z. B. bei der Bruttomethode die Unterkonten des Wareneingangskontos (Bezugskosten, erhaltene Rabatte, Skonti, Boni) auf das Wareneingangskonto abgeschlossen. Nur der dann verbleibende Saldo auf dem Wareneingangskonto geht in das GuV-Konto ein.

Das Konto "Waren (Bestand)" geht in die Schlussbilanz des Geschäftsjahres ein. Bei der hier dargestellten Buchungsmethode fungiert das Warenkonto als sog. "ruhendes Konto". D. h. nach der Übernahme des Anfangsbestands zu Periodenbeginn erfolgt die nächste Buchung erst wieder zum Periodenende, wenn die Bestandsveränderung an Waren gebucht wird. Der nach der Buchung der Bestandsveränderung an Waren verbleibende Saldo auf dem Warenbestandskonto wird in der Bilanz unter der Position "B.I.3. Fertige Erzeugnisse und Waren" ausgewiesen.

 
Praxis-Beispiel

Ausweis des Endbestands an Waren

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels zum Einkauf von Waren und den nachfolgenden Beispielen.

Nach der Buchung der Bestandsveränderung an Waren hat das Konto "Waren (Bestand)" folgenden Stand:

 
S Konto "Waren (Bestand)" H H
Anfangsbestand 1.1.01 5.000    
Bestandsmehrung 31.12.01 30.381,06 Saldo 35.381,06
Summe 35.381,06 Summe 35.381,06
[1] Private Warenentnahmen

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