Am Jahresende ergibt sich in aller Regel eine Erhöhung oder Verminderung des Bestands an Waren im Vergleich zum Bestand zum Ende des Vorjahrs. Ursächlich dafür ist, dass in den meisten Unternehmen der Wert der insgesamt beschafften Waren nicht mit dem Wert der im Geschäftsjahr verkauften Waren übereinstimmt. Die Differenz verändert den wertmäßigen Bestand an Waren zum Ende des Geschäftsjahrs im Vergleich zum Anfang des Geschäftsjahrs.

Der mengenmäßige Endbestand wird mittels Inventur festgestellt und zu Anschaffungskosten bewertet. Nach § 255 Abs. 1 HGB umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis der Ware (Einstandspreis) abzüglich einzeln zurechenbarer Kaufpreisminderungen sowie alle Aufwendungen, um die Ware in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung (bzw. Bezugskosten) und nachträgliche Anschaffungskosten. Grundvoraussetzung für alle genannten Aufwendungen ist, dass sie einzeln zugerechnet werden können. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten kann auf folgende Formel zurückgegriffen werden:

 
  Anschaffungspreis
./. Anschaffungspreisminderungen (soweit einzeln zurechenbar)
+ Aufwendungen zur Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand (Einzelkosten)
+ Anschaffungsnebenkosten (Einzelkosten)
+ Nachträgliche Anschaffungskosten (Einzelkosten)
= Anschaffungskosten

Bezugskosten und Anschaffungspreisminderungen dürfen bei der Bewertung des Endbestands nur insoweit berücksichtigt werden, wie diese auf den Endbestand entfallen. Auf welchen Konten die Bezugskosten und Anschaffungspreisminderungen gebucht wurden, ist unerheblich für die Frage, ob diese bei der Ermittlung der Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands einzubeziehen sind.[1]

Durch Vergleich des Werts des Endbestands mit dem wertmäßigen Anfangsbestand kann die Bestandsveränderung des Geschäftsjahres ermittelt werden:

 
  Bestand 31.12.
./. Bestand 1.1.
= Bestandsveränderung (Mehrung oder Minderung)

In den Standardkontenrahmen 03/04 ist für die Buchung der Bestandsveränderungen an Waren ein gesondertes Konto vorgesehen, nämlich das Konto "Bestandsveränderungen Waren" (SKR 03: 3950; SKR 04: 5881), das unter der GuV-Position "5.a Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren" ausgewiesen wird. Je nachdem, ob im Zuge der Inventur eine Bestandsmehrung oder eine Bestandsminderung festgestellt wurde, ist wie folgt zu buchen:

Bestandsmehrung: "Waren (Bestand)" an "Bestandsveränderungen Waren"

Bestandsminderung: "Bestandsveränderungen Waren" an "Waren (Bestand)"

 
Praxis-Beispiel

Ermittlung der Anschaffungskosten und Buchung von Bestandsveränderungen

Es gelten die Ausgangsdaten des Praxis-Beispiels zum Einkauf von Waren und den nachfolgenden Beispielen. Zum Jahresende führt Unternehmer C die Inventur zum 31.12.01 durch. Dabei wird eine Bestandsmenge von 348 Bildschirmen festgestellt.

Unternehmer C bewertet seine Warenbestände auf der Ebene der Artikelsorte nach dem Durchschnittsverfahren. D.h. die einzelnen Waren einer Artikelsorte bilden eine Gruppe. Die Artikelsorte umfasst z. B. die Drucker eines bestimmten Typs oder die Bildschirme eines bestimmten Typs.

In die Ermittlung der Anschaffungskosten der Artikelsorte Bildschirm Typ 4712 muss Unternehmer C alle gebuchten Bezugskosten und Anschaffungspreisminderungen einbeziehen. Da in den Beispielen nur die Artikelsorte Bildschirme Typ 4712 betrachtet wird, entfallen die auf den Warenkonten gebuchten Beträge vollständig auf die betrachtete Artikelsorte.

Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wendet Unternehmer C das Durchschnittsverfahren an:

 
  Vorgang Wert (netto) Artikelsorte Bildschirm Typ 4712 Erläuterung
  Anfangsbestand zum 1.1.01 5.000 EUR = Anfangsbestand Konto "Waren (Bestand)"
+ Wareneingang Geschäftsjahr 01 50.800 EUR = Saldo Konto "Wareneingang"
+ Bezugskosten Geschäftsjahr 01 900 EUR = Saldo Konto "Bezugskosten"
./. Nachlässe Geschäftsjahr 01 250 EUR = Saldo Konto "Nachlässe"
./. Erhaltene Skonti Geschäftsjahr 01 220 EUR = Saldo Konto "Erhaltene Skonti"
./. Erhaltene Boni Geschäftsjahr 01 515 EUR = Saldo Konto "Erhaltene Boni"
= Zwischensumme 55.715 EUR  
/ Anfangsbestand (Menge) + Wareneingang (Menge) – Rücksendungen (Menge) 548 Bildschirme = 50 + 400 +100 – 2
= Anschaffungskosten je Bildschirm 101,67 EUR  

Eine Aufteilung der Bezugskosten und der unterschiedlichen Anschaffungspreisminderungen auf den zu aktivierenden und den bereits verkauften Teil der Waren muss zum Jahresende nicht gesondert vorgenommen werden, sondern ergibt sich durch die hier angewandte Durchschnittsmethode zur Ermittlung der Anschaffungskosten.

Mit Hilfe der ermittelten Anschaffungskosten kann der bewertete Endbestand von 35.381,06 EUR (= 101,67 x 348) ermittelt werden. Der bewertete Endbestandswert ermöglicht die Feststellung der Bestandsveränderung an Waren für das Geschäftsjahr 01:

 
    Wert Menge
  Bestand 31.12.01 35.381,06 348
./. Bestand 1.1.01 5.000 50
= Bestandsmehrung 30.381,06 298

Unternehmer C bucht einen Zugang auf dem Konto "Waren (Bestand)" un...

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