Der Vorsteuerabzug steht meist im Mittelpunkt "umsatzsteuerlicher Prüfungen" seitens der Finanzverwaltung. Häufig wird er aufgrund formeller Mängel (strenge Rechnungsanforderungen!) versagt, zunehmend beruhen die Nachforderungen aber auch auf Fehleinschätzungen der Beteiligten. Für steuerliche Berater besteht hier ein erhebliches Haftungsrisiko, zumal sie selbst die "kritischen Belege" oft gar nicht zu Gesicht bekommen. Umso wichtiger ist es, Mitarbeiter und vor allen Dingen die Mandanten über allgemeine, aber auch besondere Vorsteuer­risiken aufzuklären und um die nötige Sorgfalt zu bitten.

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