Innerhalb des Unternehmens darf der Prokurist mit Wirkung für und gegen das Unternehmen Geschäfte jeglicher Art tätigen, die in Zusammenhang mit dem Handelsgeschäft stehen. Im Gegensatz zur Handlungsvollmacht ist seine Vertretungsmacht nicht auf die Geschäfte beschränkt, die das Handelsgeschäft mit sich bringt, sondern erstreckt sich z. B. auch auf Nebentätigkeiten, organisatorische Maßnahmen, Betriebserweiterungen oder Stilllegungen. Er kann Prozesse führen, Vergleiche abschließen, Arbeitsverträge abschließen oder beenden und sogar Anmeldungen zum Handelsregister vornehmen.

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