Innerhalb einer GmbH sind zur Vollmachterteilung nur die Geschäftsführer ermächtigt. Diese können ihre Befugnis zur Vollmachtserteilung wiederum durch Erteilung einer Befugnis zur Unterbevollmächtigung weitergeben.

 
Praxis-Tipp

Gesellschafter erteilen keine Vollmachten

Falsch ist die weit verbreitete Auffassung, dass auch einzelne Gesellschafter Bevollmächtigte bestimmen dürfen. Der Gesellschafter ist grundsätzlich kein vertretungsberechtigtes Organ der GmbH und kann damit auch keinerlei Vertreter bestimmen. Gesellschafter haben nur im Rahmen der Gesellschafterversammlung ein Mitspracherecht. Jedoch können die Gesellschafter den Geschäftsführer durch Beschluss dazu verpflichten, Vollmachten zu erteilen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge