Das BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die sich folgenden Schwerpunkten zuordnen lassen:

  • Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten,
  • Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie
  • weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.
 
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
11. Januar 2024 BMJ Referentenentwurf
13. März 2024 Regierungsentwurf
offen Verabschiedung Bundestag
offen Zustimmung Bundesrat
offen Verkündung

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