Das BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die sich folgenden Schwerpunkten zuordnen lassen:
- Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht,
- Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
- Abbau von Melde- und Informationspflichten,
- Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung sowie
- weitere Erleichterungen, insbesondere Streichung einzelner überflüssiger Vorschriften.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens | |
11. Januar 2024 | BMJ Referentenentwurf |
13. März 2024 | Regierungsentwurf |
offen | Verabschiedung Bundestag |
offen | Zustimmung Bundesrat |
offen | Verkündung |
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