Für eine systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche wird künftig eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgeschrieben (Art. 35 DSGVO). In der Einleitung zur DSGVO wird das noch genauer erklärt: "Gleichermaßen erforderlich ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, insbesondere mittels optoelektronischer Vorrichtungen, oder für alle anderen Vorgänge, bei denen nach Auffassung der zuständigen Aufsichtsbehörde die Verarbeitung wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen mit sich bringt."

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