In Fällen, in denen aufgrund eines bedeutsamen Zeitablaufs zwischen dem Entstehen eines Anspruchs und seiner Geltendmachung ein Steuerpflichtiger nicht mehr mit einer Geltendmachung rechnen musste, sollte stets neben einer Verjährung des Anspruchs auch eine Verwirkung geprüft werden. Diese ist ein Ausfluss des allgemeinen Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben, sodass neben dem Zeitablauf, dessen Länge vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist, insbesondere auch ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sein muss. Nach traditioneller Auffassung muss zudem derjenige, der sich auf die Verwirkung beruft, bereits eine Disposition aufgrund des Vertrauenstatbestandes vorgenommen haben.

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