(1)[1] Der Delta-Faktor-Risiko-Korrelationsparameter ρkl wird zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten S und S auf 99,90 % festgesetzt, wobei sich eine der Sensitivitäten auf den Aktien-Kassakurs und die andere auf den Aktien-Reposatz bezieht und sich beide Sensitivitäten auf die gleiche Emittenten-Adresse beziehen.
Bis 30.03.2021:
(1) Der Delta-Faktor-Risiko-Korrelationsparameter ρkl wird zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl auf 99,90 % festgesetzt, wobei sich eine der Sensitivitäten auf den Aktien-Kassakurs und die andere auf den Eigenkapital-Reposatz bezieht und sich beide Sensitivitäten auf die gleiche Emittenten- Adresse beziehen.
(2) In anderen Fällen als den in Absatz 1 genannten wird der Korrelationsparameter ρkl zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl gegenüber dem Aktien-Kassakurs wie folgt festgelegt:
a) |
15 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten der Kategorie ’hohe Marktkapitalisierung, aufstrebende Volkswirtschaften’ (Unterklasse 1, 2, 3 oder 4); |
b) |
25 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten der Kategorie ’hohe Marktkapitalisierung, fortschrittliche Volkswirtschaften’ (Unterklasse 5, 6, 7 oder 8); |
c) |
7,5 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten der Kategorie ’geringe Marktkapitalisierung, aufstrebende Volkswirtschaften’ (Unterklasse 9); |
d) |
12,5 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten der Kategorie ’geringe Marktkapitalisierung, fortschrittliche Volkswirtschaften’ (Unterklasse 10). |
e) |
[2]80 % zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten einer der beiden Index-Unterklassen (Unterklasse 12 oder 13). |
(3)[3] Der Korrelationsparameter ρkl zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl gegenüber dem Aktien-Reposatz wird gemäß Absatz 2 Buchstaben a bis d festgelegt.
Bis 30.03.2021:
(3) Der Korrelationsparameter ρkl zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl gegenüber dem Eigenkapital-Reposatz wird gemäß Absatz 2 festgelegt.
(4) Bezieht sich von den beiden der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSk und WSl eine auf einen Aktien-Kassakurs und die andere auf einen Eigenkapital-Reposatz und beziehen sich beide Sensitivitäten auf eine unterschiedliche Emittenten-Adresse, so entspricht der Korrelationsparameter ρkl den Korrelationsparametern nach Absatz 2, multipliziert mit 99,90 %.
(5) Die Korrelationsparameter nach den Absätzen 1 bis 4 gelten nicht für die Unterklasse 11. Die Kapitalanforderung der Aggregationsformel für das Delta-Faktor-Risiko innerhalb der Unterklasse 11 entspricht der Summe der absoluten Werte der gewichteten Netto-Sensitivitäten dieser Unterklasse:
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