(1)[1] Für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) gelten die gleichen Risikogewichte für die Sensitivitäten gegenüber Kreditspreadrisikofaktoren bei Nicht-Verbriefungspositionen innerhalb jeder Unterklasse in Tabelle 4:

Tabelle 4
Unterklasse Bonität Sektor

Risikogewicht

(Prozentpunkte)
1 Sämtliche Bonitätsstufen Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Mitgliedstaats 0,5 %
2 Bonitätsstufe 1 bis 3 Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen 0,5 %
3 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen 1,0 %
4 Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen 5,0 %
5 Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3,0 %
6 Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen 3,0 %
7 Technologie, Telekommunikation 2,0 %
8 Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten 1,5 %
9

 

Von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat begebene gedeckte Schuldverschreibungen 1,0 %
10 Bonitätsstufe 1 Von Kreditinstituten in Drittländern begebene gedeckte Schuldverschreibungen 1,5 %
Bonitätsstufen 2 bis 3 2,5 %
11 Bonitätsstufen 4 bis 6 (ohne Rating) Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands sowie in Artikel 117 Absatz 2 bzw. Artikel 118 genannte multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen 2 %
12 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen 4,0 %
13 Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen 12,0 %
14 Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 7,0 %
15 Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen 8,5 %
16 Technologie, Telekommunikation 5,5 %
17 Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten 5,0 %
18 Sonstige Sektoren 12,0 %
19 Börsennotierte Kreditindizes, deren einzelne Bestandteile mehrheitlich als "Investment Grade" eingestuft sind 1,5 %
20 Börsennotierte Kreditindizes, deren einzelne Bestandteile mehrheitlich nicht als "Investment Grade" eingestuft sind oder nicht über ein Rating verfügen 5 %

Bis 30.03.2021:

(1) Für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) gelten die gleichen Risikogewichte für die Sensitivitäten gegenüber Kreditspreadrisikofaktoren bei Nicht-Verbriefungspositionen innerhalb jeder Unterklasse in Tabelle 4:

Tabelle 4
Unterklasse Bonität Sektor

Risikogewicht

(Prozentpunkte)
1 alle Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Mitgliedstaats 0,50 %
2 Bonitätsstufe 1 bis 3 Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands, multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen gemäß Artikel 117 Absatz 2 oder Artikel 118 0,5 %
3 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen 1,0 %
4 Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen 5,0 %
5 Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3,0 %
6 Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,0 %
7 Technologie, Telekommunikation 2,0 %
8 Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeiten 1,5 %
9 Von Kreditinstituten mit Sitz in einem Mitgliedstaat begebene gedeckte Schuldverschreibungen 1,0 %
11 Bontitätsstufe 4 bis 6 Zentralstaat, einschließlich Zentralbanken, eines Drittlands, multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen gemäß Artikel 117 Absatz 2 oder Artikel 118

 

12 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften und öffentliche Stellen 4,0 %
13 Unternehmen der Finanzbranche, einschließlich von einem Zentralstaat, einer regionalen oder einer lokalen Gebietskörperschaft gegründeter Kreditinstitute, und Geber von Förderdarlehen 12,0 %
14 Grundstoffe, Energie, Industriegüter, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 7,0 %
15 Verbrauchsgüter und Dienstleistungen, Verkehr und Lagerung, Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 8,5 %
16 Technologie, Telekommunikation 5,5 %
17 Gesundheitswesen, Versorgungsunternehmen, freiberufliche und technische Tätigkeite...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge