Von der Befreiung ausgeschlossen sind
a) |
Beförderungsmittel, die keine Produktionsmittel darstellen oder die nicht zum Erbringen einer Dienstleistung bestimmt sind; |
b) |
zum menschlichen Verzehr oder zur Fütterung von Tieren bestimmte Vorräte jeder Art; |
c) |
Brennstoffe sowie Vorräte an Rohstoffen, Fertig- oder Halbfertigwaren; |
d) |
Vieh im Besitz von Viehhändlern. |
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